Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(173) 
Sam m lung 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
22se Stück, vom Jahre 1834. 
  
  
— — — — — — — 
M 50.) Verordnung, 
die Aufnahme von Bevoͤlkerungslisten betreffend; 
vom öten August 1834. 
Durch die, im Artikel 22. des Zollvereinigungs-Vertrags zwischen dem Koͤnigreich 
Sachsen, dem Koͤnigreich Preussen und mehrern andern deutschen Staaten enthaltene Be— 
stimmung, daß der Ertrag der in die Gemeinschaft fallenden Abgaben unrer den vereinten 
Staaten nach dem Verhaͤltnisse der Bevoͤlkerung, mit welcher sie in dem Vereine sich be— 
finden, vertheilt werden soll, wird die Aufnahme neuer Bevoͤlkerungslisten noch vor Ablauf 
des, H. 1. der Verordnung vom 15. Mai 1832, die Aufnahme von Bevoͤlkerungslisten 
betreffend, angegebenen Zeitraumes erforderlich. 
Es haben daher Se. Königliche Majestät und Se. Königliche Hoheir der 
Prinz Mitregent Folgendes anzuordnen Sich bewogen gefunden: 
g. 1. 
Im Allgemeinen bewendet es auch bei dieser, lediglich zu obigem Behuf zu 
veranstaltenden Volkszählung bei den, in der Verordnung vom 15t6#en Mai 1832. enthal- 
tenen Vorschrifren, in so weit sie nicht in Nachstehendem abgeändert worden sind. 
1334. 29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.