Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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Verzeichniß der Gewerbsräume. 
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Hausnum- Des Gewerbsraumes 
mer. Anmerkung 
Straße. Lage. Bestimmung # 
365. 1. rechts im Erdgeschoßeine Schlachtkammer 
Reichsstraße. des Hintergebäudes, zu kleinem Vieh. 
2 im Erdgeschoß des Vor- eine Fleischkammer. 
dergebäudes, linker 
Hand vom Eingange, 
die Fenster nach dem 
Hofe gehend, 
  
3. im Erdgeschoß des Vor= ein Fleischgewölbe. 
dergebäudes rechts, — 
4.imHofedemVorderhau-einSchlachthauszu 
se gegenüber, großen Stücken. 
5. nter dem Vordergebäu= ein Keller, in welchem 
de, Eingang bei der zuweilen Fleisch auf- 
Treppe, bewahrt wird. 
  
  
6. snter dem Hintergebäu- einer desgleichen. 
de, 
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Unterzeichneter versichert pflichtmäßig, daß bis jetzt, ausser den vorstehend verzeichneten, 
keine anderen Räume zum Schlachten und zur Aufbewahrung des Fleisches benutzt worden, 
oder künftig, ohne Vorwissen und Genehmigung der Steuerbehörde, benutzt werden sollen. 
Zu dessen Bekräftigung ist von ihm dieses Verzeichniß snhn er Hand 
sein gewöhnliches Siegel beigedruckt worden. 
Leipzig, den 30sten November 18 34. 
vollzogen und 
Gottlob Wilde, 
Fleischer-Meister.
	        
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