Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(523 ) 
ein Driteheil der Beiträge aus öffentlichen Kassen. 
E. 
Jede dieser, unter D. genanneen Anlagen wird bei Ausmittelung der auszuschreibenden Ab- 
gaben künftig in der Regel in einer runden Summe ungefähr zu dem Betrage angeschlagen, 
welchen sse nach der gepflogenen Berechnung (Vertragsurkunde . 23.) in den letztvorher= 
gegangenen Jahren gewährt hat. Waltet hiergegen ein Bedenken ob, so haben sich die 
Abgeordneten der Oberlausitz mit dem Finanz= Ministerio zu vereinigen. 
Bei der ersten Bewilligung sind für jedes Jahr anzuschlagen: 
  
  
J. 
a.) die ordentliche Personensteuer zu .. 650 Thlr. — —. 
U#.) die Gensd armeriesteuer, incl. des Beitrags von 100 Thlr. 
—- — aus der Kaͤmmereikasse, zusammen . . 500 - —- —- 
c.) die Beitraͤge der Spannpflichtigen zum Chausseebaue zu 29 —.—. 
II. 
a.) die Pachtsteuer zu . .. 600 —. —. 
b.) die Special-Personensteuer, nach dem nsahen Sas- zu 4700 —- —. 
C.) die Gewerbsteuerbeiträge . .. .500«-——-——- 
d.) die Abgabe von Pferden und T u 200 —. —. 
e.) die Einkommensteuer zu . .. . . .400 —-—- 
s.) die Abgabe von Forstholz zz. ...470 —-—— 
g.) die Kapitaliensteuer zu. .. . .690 - — — 
h.) die Abgabe von Weinen und sinneuen zu 230 —. —. 
I.) die Abgabe von hiesigem Brantwein zu . 130 —- — 
k.) die Abgabe vom Bank= und Hausschlachtenngdgg 270 —. —. 
I.) die Abgabe von öffentlichen Vergnügungen ng 40 —.—. 
iu.) zwei Drittheile der Beiträge aus öffentlichen Kassen zu 1200 —. —. 
III. 
ein Drittheil der Beicräge aus öffentlichen Kassen zu 600 — 
F. 
Abänderungen in Hinsicht der, nach Lu#u. D. in Voraus zu erhebenden A#bgaben, oder 
der dießfallsigen Ansätze, können bei jeder neuen Bewilligung nur auf dem verfassungs- 
mäsigen Wege getroffen werden, und haben darauf die Abgeordneren der Oberlausitz je- 
desmal Rücksicht zu nehmen, auch sich darüber, wie hoch jede veränderke Abgabe in An- 
78“
	        
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