Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(69) 
Sammlung 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
Zies Stück, vom Jahre 1834. 
  
  
G18.) Verordnung, 
die anderweite Verlängerung der wegen des Revisions-Verfahrens auf der 
Elbe unter dem 23sten Juni 1821 abgeschlossenen Convention betreffend; 
vom 10ten März 1834. 
Zischen den Elbuferstaaten Sachsen, Preussen, Hannover, Dänemark und dem Gros- 
herzogkhum Mecklemburg-Schwerin, welche die, durch die Verordnung der vormaligen 
Landesregierung vom öten Februar 1822. (Ges. Samml. vom gedachten Jahre, S. 93.) 
publicirte Convention vom 23sten Juni 1821. das Revisions-Verfahren auf der Elbe be- 
treffend, mit einander abgeschlossen haben, ist eine anderweite Verlängerung der in diesem 
Vertrage festgesetzten, nach der Verordnung der vormaligen Landesregierung, vom 10ten 
März 1828. (Ges. Samml. vom gedachten Jahre S. 23.) bis zu Ende vorigen Jahres 
gültig gewesenen Bestimmungen auf fernere sechs Jahre, nach Inhalt der Beilage sub S., 
verabredet worden. Solches wird hiermit zu Jedermann's Wissenschafe bekanne gemacht, 
und es haben sich hiernach sämmoeliche Behörden hiesiger tande, auch sonst Alle, die es an- 
geht, gebührend zu achten. 
Dresden, am 10t6en März 1834. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
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1834. 12 
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