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Vorladung und Stekbrief.
Hermenegild Kaufmann, Maurer von Reichenbach, Königl. Württemberg. Obee
ames Spaichingen, ist als der Anführer des bet dem Oberforstamtlichen Rugtag zu Bötin
Ken #en mehrern Einwohnern der Gemeinden Reichenbach und Bubsheim erregten Tumule
und Angrifs auf die Königl. Diener angegeben. Auch hat sich -erselbe der angeordnetenr
Arretirung durch die Flucht bisher zu entziehen gewußt. Er wird daher ausgefordert, und
peremtorisch vorgeladen, in einem Zeltraum von 9 Tagen, wovon auf jeden Termin 3 Tag:
gerechnet werden, vor der in Stockach aller gnädigst niedergesezten Crimtnal-Comnussson zu er-
scheinen, und sich über das ihm angeschuldere Verbrechen In verantworten, im Nicheerschei-
nungsfall aber zu gewärtigen, daß er als dieses Verbrechens geständig und überwiesen
werde angenommen, und gegen ihn nach den peinlichen Gesezen gesprochen und verfahren
werden. Zugleich werden alle hohe und niedere Militair-Behörden, auch Civil= Obrigkeiten
der verbünderen und neutrafen Staaten andurch ersuche, auf diesen flüchitgen Verbrecher zu
sahnden, ihn im Berretungsfalle handfest zu machen, und wohlverwahrt gegen Ersaz aller Ko-
sten an die Königl. Militair: Commissson dahier, oder an das Oberamt Spaichingen einlie
fern zu lassen. "
Signalement. Hermenegild Kausmann von Reichenbach bei Spaichingen, ein Mau-
rer seiner Profession, ohngefähr 36 Jahr alt, mietlerer Statur, har schmarzbraune Haare,
große Nase, mitelere schwarze Augen, großen Mund, einen auffallenden auswärts gehenden
Gang, breite Schultern; trug bei seiner Entweichung einen leinenen blauen Kittel. graues
Eeible, und weiclederne Hosen., Sriefel, auch einen aufgeschlagenen Hut, wie die Leute aus
der Gegend vom Heuberg. Stockach, den 18. Jul. 1809.
Königl. Württemberg allergnädigst niedergesezte Ceiminal-Commissson.
Reseript des Knigt. Kriegs-Collegii, die Einsendung der Berzeichnisse über die von den
Oberämtern des Königreichs für das Land-Dragoner= Corps gemachte Geld-- und Natural-
Drästationen; d. d. 20. Jul. 1809.
Semtliche Kreisämter des Königreichs werden anmit aufgefordert, nicht nur die no#m
1. Mai 1808. an rükständige Verzeichnisse same Urkunden der von ihren untergebenen Ober-
Amtern für das Land-Dragoner-Korps Zemachten Geld= und Natural-Prästarionen ohne
Verzug, sondern auch von nun an, solche längstens r4 Tage nach Werfluß jeden Quartals
Lanz ohnfehlbar an das Königl. Kriegs-Collegium einzusenden.
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegii Iten Senats.
1) In der Appellatlons = Sache von Rotenmünster zwischen Johannes Epting zu
Schwanenbach, Hornberger Oberamts, Klägern Appellanten, und Marthäus Hackenioos
auf dem Müöühllehen bel Rotenmünster, Beklagten Appellaten, wurde wegen Mangels so-
wohl in Beobachtung der Formallen, als auch an einer gegründeten Beschwerde non de-
’ sPs# und Kláger Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Sturtg.
den 8. l. 1800.
2) In de: Aprellations-Sache von Bahlingen zwischen dem Krenenwirth Jakob
Wagner Haselöst, Kláger, Appellanten an einen, und Baltas Jerter, Bauren zu Engstlatt,