Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

30827

in  den  Bevoͤlkerungs  Tabellen  verhuͤtet  werden  sollen,  ganau  beobachtet  werden.  Decretum
Sturzgart,  im  Königl.  Ober-  Conststorium,  den  21.  Jul.  1309.

Straf=  Urtheil.

Wezen  des  bei  dem  Oberforstamtlichen  Rugeag  von  mehrern  Einwohnern  des  Sxaicngischen
  Amtvorts  Reichenbach  erregten  Tumurs  (wovon  die  Srrafurtheile  der  übrigen
Mirschuldigen  unkerm  19  I.  M.  bekannt  gemacht  wurden)  ist  inzwischen  auch  der  unermräten
  als  Flüchtting  signalistrte  Hermenegild  Kaufmann,  Maurer  von  Reichenbach  zur  Unkersuchung
  gebrachr,  vermöge  des  von  Sr.  Königl.  Masestär  unrerm  22.  gerechtest  bestatigren
  Unheno  zu  dreijähriger  Fesiungsarbeir  nebst  einem  Antheil  an  den  Kosten  verurcheilt,
  und  an  den  Ort  seiner  Bestimmung  abgeführt  worden.  Soeokach,  den  25.  Jul.  1809.

-  Königl  allergnädigst  niedergesezte  Erimmal  Commission.

WVorladung  und  Se:ekbrief.

Jaachbenannke  Königl.  Württemberg.  Unterthanen  des  Oberamts  Stokach,  welche  sich
theils  als  Anführer,  theils  als  Mithelfer  des  den  k#ren  d.  M.  in  vorgenannter  Stadt  erreg-1
  n  Außtaades  schuldig  gemacht,  und  hierauf  die  Flucht  ergrissen  haben,  werden  andurch
ausgefor#e##,  und  peremtorisch  vorgeladen,  in  einem.  Zeitraum  von  Tagen,  wovon  auf  jedem
Tern  in  3.  Tage  gerechner  werden,  vor  der  in  Slockach  allerznädtgst  niedergesezten  Criminal=Comictssion
  zu  erschinen,  und  sch  uber  das  ihnen  angeschuldete  Verbrechen  zu  veranrworten,
  im  Richterscheinangsfall  aber  zu  gewär-igen,  daß  #ie  als  dieses  Verbrechens  geständig
  und  überwiesen  werden  angenommen,  und  gegen  sie  nach  den  peialichen  Gesezen  gesprochen
  und  verfahren  werden.  Zugleich  werden  alle  hohe  und  niedere  Milttair=  Behörden  und
Cioil  Obrigkeiten  der  verbünderen  und  neutralen  Sraaten  hiemit  ersucht,  auf  diese  flüchrige-Porbrecher
  sorgiaddbe#n)  zu  fahncen,  sie  im  Betretungefalle  handfest  zu  machen,  und  woh  verwahrt
  gegen  Crsaz  aller  Kosten  an  die  Koônigl.  Criminal:  Commission  dahter  oder  das  hiesige
  Oberamt  einlie  fern  zu  lassen.  ,,
Signalement.

a)  Von  Stolach.

Engelbert  Martt  n,  Mezger  „28  Jahec—  alt,  verheirathet,  5  Fuß  7  Zol  groß,  unterfezter
  schoͤner  Statur,  große  schwa-zbraune  Augen,  dunkelbraune  Haare,  kurze  gerade  Nase,
nunlern  Mund,  glatle  gippen,  runden  röthlichren  Gestchre,  und  hat  einen  schnellen  geraden-Gang
  Kleidung.  Einen  braunen  Kittel  oder  Rock,  rothe  Winrerweste,  schwarzlederne#
Hosen,  Schuh,  oder  Scknürstiesel,  runden  Hut,  schwarzseiden,  rothgestreiftes  Hals#uch,
und  rrägt  eine  silberne  Taschenuhr  mit  einer  silbernen  Kette.

2)  Joh.  Ruf,  Scharfrichters  Sohn,  Taglöhner,  36  Jayhr  all,  verheirathet,  6  Fuß
gros,  kerrulenter  wagerer  Staur,  graur  Angen  helbraune  in  einen  Zopf  gebundene  Haare,
  (auf  beiden  Seiten  hängen  ihm  die  Haor=  bis  auf  din  Hais  berumter),  großen  Mund,
Mlatte  Lippen,  lange  gebogene  Nase,  elnge  allene  Wangen,  schlechte  Zühne,  geht  langsam,
trägt  den  Kopf  rorwärts  gedückt,  und  raucht  betändig  Tabak.  Kleidung:  Emen  grünen
  Kirkel  mit  großen  Larpen,  schwarzl-  derne  Hosen,  eine  rothe  Weße,  weiße  Serümpfer
aud  Schuhe.