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Buͤrgermeister, Raver Roth von Heudorf zur Cassation von seinem Dienste, und endlich
Polizeidiener, Joseph. Heiß von Stokach nebst Cassation von seiner Stelle zu 6 wo-
chentlicher Thurmstrafe mit dem Anhange allergerechtest verurtheilt, daß derselbe zugleich un-
fa#hig zur Wiederanstellung erklärt werde. "
Ferner haben Allerhoͤchstdieselben unterm nemlichen 2. Aug. d. J. allergnaͤdigst zu ver-
ordnen geruht, daß
1) die gesammten Magistratsglieder zu Liptingen, dann
der Schultheiß, und sämtliche Magistratsglieder zu Sernatingen, und endlich
sämtliche Magistratsglieder zu Bodmann von ihren Stellen cassirt, und jene der erstern
2 Orte für unfähig erklärt werden sollen, irgend ein öffentliches Amt zu bekleiden, daß
2) die aufgegangenen Untersuchungskösten von simtlichen Verbrechern nach Maßgabe
ihrer Schuldhaftigkeit in omnes pro (olido repartirt, und eingezogen, die Azungskosten aber
von jedem für seinen Theil gercagen werden sollen, daß «
3) die im Aufstande betrettenen Communen Liptingen, Sernatingen, Bod-
mann und Sipplingen zur Strafe ihres Verbrechens
) durch J0 Jahre eine größere Anzahl Rekruten, als ihnen sonst zugetheilt worden
wäre, stellen, dann
b) sämtlich obgedachte Gemeinden für immer das Recht verlieren sollen, ihre Magl-
strate und Gemeindsglieder selbst zu wählen, daß ferner
J%) jede dieser 4 Gemeinden nach Verhältniß ihrer Steuerpflichtigkett 1o Jahre hin-
durch alle Jahr eine simple Seeuer zu Erhaltung der Zwangsarbeitshäuser im
Krelse entrichten solle.
Vermeäg allerhöchsten Decrets vom 20. Ang. wurde
Benedict Auer von Wolfsholz zu 4 jähriger Festungsarbeit,
Martin Martin von Sipplingen zu jährtger,
Johann Scheu von da zu ## ähriger Festungsstrafe,
Mathias Wiedenhorn von Sernatingen zu s fähriger Festungsarbeit,
Georg Ill von da zu 3 jähriger,
Dismar Sulger von da zu §jähriger.
Michael Ill von da zu 6 monatlicher Festungsarheit, dann lezterer nach Verlauf seiner
Strafzeit zu 16 jähriger Capitulation,
oseph Anton Miller, jung von Nenzingen zu 3 jähriger Festunz-s Krafe,
Urban Il von Sernatingen zu 6 monagtlicher Festungsarbeit, und nach dieser zu 10jäh-
riger Capitulation,
Caspar Haßler von Bodmann zu einjähriger Festungsarbeit und vach erstandener
Serafe zu ra jdbriger Capitulacion, *
Theopone Webstein von da zu 4 monatlicher Festungsarbeit, und nachher zu 12;jähri=
##c Capitulation,
Johann Georg Gelger von da zu 12 jähriger Mllitärdienstleistung als Tambo#b
Nikolaus Stocker von Wahlwies, und
Conrad Beurer von Sipplingen zu #jähriger Festungsarbeit,
Jakob Biller Prosis von da zu einjähriger Festungsstrafe,