Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Cadet  Kling  zum  Second-bieutenant  in  diesem  Regiment  befördert;  ferner
vermöge  allerhöchsten  Decrets  v.  11.  Jul.  ist  der  bisherige  Leib-Page  v.  Hornstein  der
ältere,  zum  Second-Lieutenant  bei  dem  Garde-Regim.  zu  Fus  allergnädigst  ernannt  worden.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  1o.  Jul.  den  bisherigen  Registrator  des  Kön.  Kriegs-Collegii
  Föhr  zum  Secretair  bei  demselben  zu  befördern,  und

den  bei  dem  Kön.  Foest-Departement  angestellten  Canzlei-Practicant  Schikard  von
Tübingen  zum  Registrator  des  Königl.  Kriegs-Collegit  zu  ernennen;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  F.  Jul.  die  erledigte  katholische  Patronat-Pfarr-Caplanei
  in  Aepfingen,  Oberamts  Biberach,  dem  Erconventual  Gärtner  von  Marchthal
  ex  jure  devoloro,  und

vermäg  allerhöchsten  Rescripts  vom  ro.  Jul.  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Bissingen,
  Discese  Marggröningen,  dem  Vicar  M.  Nanz  in  Stuttgart  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  ein  Decret  vom  9.  Jul.
dem  Staabs-Rittmeister  v.  Werder  vom  Jäger:Regiment  Herzog  Louis,
dem  Major  v.  Brendel  vom  Infanterie-Regiment  v.  Scharfenstein,
dem  Premier-Lieutenant  v.  Beust  vom  Infanterie-Regiment  v.  Franquemont,
dem  Hauptmann  v.  Bautz  vom  Füsilier-Bataillon  v.  Berndes,  und  —
dem  Oberarzt  Launer  wom  leichten  Bataillon  v.  Stokmaier  die  allerunterthänigst  gebetene
  Entlassung  aus  Kön.  Militair-Diensten  zu  ertheilen  allergnädigst  geruht.

 

Maulbronn.  Der  3jährige  Knabe  des  Bürgers  Christoph  Renner  in  Roßwag  hatte
  das  Unglük  aus  einem  an  dem  Ufer  angebundenen  Fischernachen  heraus  und  in  die  Enz
zu  stürzen.  Dieser  Knabe  kam  an  eine  sehr  tiefe  Stelle  und  würde  zuverläßig  ertrunken  seyn,
wäre  er  nicht  durch  die  Weiber  des  Johann  Jacob  Böhringer  und  Johannes  Rapp,  wovon
  die  erstere  sich  mit  eigener  Lebensgefahr  in  den  Fluß  stürzte,  herausgezogen  worden.
Nach  einem  allerhöchsten  Befehle  sollen  nun  diese  beide  Weiber  wegen  ihres  entschlossenen
und  braven  Benehmens  öffentlich  belobt  werden.  Den  10.  Jun.  1810.  K.  Oberamt.

Stuttgart.  Se.  Köntgl.  Hoheit  der  Grosherzog  von  Baaden  haben,
nachdem  einige  mit  der  Naude  behaftete  Schaafheerden  in  den  obern  Baadenschen  Landes-Gegenden
  nach  der  in  der  Drukschrift  des  hiesigen  Landehierarzts  Walz  über  die  Natur
und  Behandlung  der  Schaafraude,  öffentlich  bekannt  gemachten  Anwetsung  behandelt  und
vollkommen  hergestellt  wurden,  demselben  ein  Geschenke  in  Rhein-Dukaten  unter  schmeichelhaften
  Ausdrüken  zustellen  zu  lassen  geruht.  Den  7.  Jul.  1810.

 

Stuttgart.  In  Gemäsheit  allergnädigsten  Decrets  vom  Koͤnigl.  Strassenbau=  Departement,
wird  über  den  Bezug  des  Chaussee=  Gelds,  auf  nachvermelten,  mu  herrschaftlichen  Gebäuden  versehenen
  Stationen:  1)  Zu  Seuttgart,  an  der  Weinsteig,  2)  auf  der  Prag,  bei  Cantstatt,  3)  zu  Berg,
und  4)  zu  Wangen,  in  dem  mit  Nro.  367.  bezeichneten  —  unfern  der  Hofwagnerei  stehenden  Wohnhauß
  des  Strassen-Cassiers,  Ober  Steuer-Commissarius  Kehl,  bis  Samstag  den  21.  dieses  Monats,
  von  morgens  0  Uhr  an,  eine  neue  Verleihung,  und  zwar  auf  das  Quartal  von  Jarobi  bis
Martini#dieses  Jahrs,  vorgenommen  werden;  welches  hiedurch  oͤffentlich  bekaunt  gemacht  wird,  mit