Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Recht.  Das  Württembergische.  Anwendungkdesselben  bei  Entscheidung  der  Rechtssachen,  VI.  30.  C.
23.  Aufhebung  aller  gegen  dasselbe  laufenden  Statuten,  ebend.  und  VII.  15.  Unentschiedene
und  streitige  Rechtsfragen  sollen  von  dem  II.  Ob.  Justiz-Senat  und  dem  Ob.  Trib,  an  das

Henigl.  Staats-Ministerium  gebracht  werden,  VIl.  q2.  J.  39.  49.  8.  39.

BRechts  Pflege.  Allerhöchste  Zusicherung  ihrer  ungestörten  Handhabung,  VI.  3.

Recognitions-Geld  bei  Wirthschaftsgewerben,  VII.  314.  315.

Reformirte  Gemeinden.  S.  Kirchenwesen.  #

Regentschast.  Wer  solche  bei  einem  minderjährigen  König  zu  führen  habe,  X.  532.  §J.  A4.  Rechte

  des  Regenten,  ebend.  u.  333.  L.  7.  Wann  die  Regentschaft  aufhdre,  §S.  3.  ·

ZRegierung.  Ober-Regierungs-Collegium.  Geschäftskreis  und  Personale,  VI,  9.  §.  16.  Neue
Organisation,  Abtheilung  in  Departements,  Ressort  und  Personale  derselben,  VII.  217.  f.
Ob.  Reg.  Director,  Geh.  Ob.  Reg.  Rath,  Rang  derselben,  221.  Regiminal-Departes
ment,  VII.  218.  210.  ·  «-  .

Regierungs-Blatt(Staats-und)Anordnungdesselben,Vll.1—3.NäherediesßfalsigeBesti«mmuygen,bffentl.VorladungenundBekanntmachungenbete-.I7.-209.28.Wohindiedaiük

bestimmten  Artikel  abzugeben  oder  zu  addressiren,  480.  Die  Haltung  desselben  wird  den  kathol.
  Pfarrern  und  Kaplanen  auferlegt,  617.  Wchentlich  nur  Eine  Nummer  auszugeben,
62#.  Die  Ober-Joll-Aemter  werden  zu  dessen  Anschaffung  legitimirt,  VIII.  zov.  Bekanntmachungen
  in  Betreff  der  diesfalsigen  Bestellungen  und  Bezahlangen,  VII.  28.  140.  Sv.  634.
—  *  80.  I00.  250.  543.  Naͤhere  Bestimmung  der  für  dieses  Blatt  geeigneten  Gegenstände,

  X.  402.

Regiments  Gerichte.  Militär-Ger.

Registraturen.  Sollen  von  den  Kreishauptleuten  angelegt  werden.  VI.  3.  öS.  17.  Obliegenbeit  der
Registratoren  bei  dem  Ob.  Justiz-Celleg,  und  Ob.  Trib,  37.  dJ.  57.

Rehe.  Gehdren  zur  großen  Jagd,  VII.  14.  "

Reichs-Aemter.  S.  Kron:  Erb-Aemter.

Nelfe#,  Reifstangen.  Wie  zu  verzollen,  VIII.  488.  »  »»

Retsekostemder.Kbnigl.Diener.WiewlchezubcrcchnemVIll.2«79.f.TantüberdieDcaten
und  zu  Reisen  passirl.  Pferde  derselben,  282.  f.  Es  duͤrfen  nur  so  viel  Pferde  in  Anrechnung
gebracht  werden,  als  wirklich  gebraucht  worden,  IX.  422.  *

Reisende.  Die  mit  Ertra-Post  angekommen,  müssen  auch  wieder  mit  solcher  abreisen,  VI.  123.
Was  sie  beim  Eintritt  in  das  Land,  so  wie  bei  der  Abreise  zu  beobachten  haben,  VII.  443.
d10.  Zoll-O.  §.  25.  Vorschrift  wegen  des  bei  sich  führenden  Tabaks,  VIII.  632.  S.  8.  —
Der  Feuergewehre,  IX.  25.  «

Reisepaͤsse.  S.  Passe.  !—  "

Religion.  Der  Cultus  aller  im  Staate  bestehenden  Gemeinden  gehbrt  zum  Geschäftskreise  des  Geisil.

«  Dep.  VI.  7.  &.  8.  Die  Fortdauer  der  bisherigen  Religions-Uebung  wird  allen  drei  Chrisil.
Glaubens-Confessionen  zugesichert,  VII.  600  Bei  Besezung  aller  Aemter  und  Stellen  wird
auf  den  Unterschied  derselben  keine  Rücksicht  genommen,  670.  J.  c4.  Er  ichließt  von  der  Aufnahme
  in  das  Burgerrecht  eines  Orts  in  Zukunft  nicht  mehr  aus,  K.  §.  Die  Religions-Uebung
  der  kathol.  Unterthanen  soll  auf  keine  Weise,  besonders  an  den  noch  gesezlich  bestehenden
Feiertagen,  gehindert  werden,  IX.  97.  Vergl.  Kirchenwesen.

Neligions=  ESdict.  VII.  600.

Renovationswesen.  Die  Aufsicht  darüber  ist  dem  Land-W.  Dep.  der  Königl.  Ob.  Fin.  Kammer
übertragen,  VII.  170.  «

Reste.  S.  Kassen-Reste.

Retardare.  Wie  bei  den  Königl.  Collegien  so  viel  möglich  zu  verfügen,  VI.  20.  F.  70.

Nevensen,  Vonsslihe  Vorschrift  der  von  den  verrechnenden  Beamten  darüber  zu  erstattenden  Berichte,
  174.  175.  .-Revision.DasOb.App.Trib.bildetdieNevisions-Behdrde·,VI;12.g.36.JuwelchanällM


folcheergrissenwerdendarf,13.§.39.48.S.·31;·VorschriftwegenVorgängigerHinter-legtle
DerSuccumbenszumme,13.H.39.48.H.32.Ausnahmebcidenurtheilencrsichnska1lz-