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Strafen zu der dißjährigen Musterung in ihrem Heimwesen sogleich einzufinden; und die obrigkeitli-
chen Enn in deren Vozirer sich Müzwsichche aus bemeldten Orten aufhalten, werden gezie-
mend ersucht, selbige von dieser Citation in Bälde in Kenntniß zu sezen. Den nere.
1 * « . .— dn. Oberamt.
Balingen. Der bei dem Kön. Infanterje-Regiment von Scharffenstein gestandene Tambour,
Jakob Wizemann von Stokenhausen, hiesigen Oberamts, ist den #a. Jan. d. J. aus dem Garnisons-
SEptaal zu Menenstadr desertirt. Sämtliche Cioil= und Militär-Behdrden werden hiemit nach aller-
nädigstem Befehl des Kdnigl, Kriegs-Collegii vom 3. Febr. d. J. ersucht , auf diesen Flüchtling zu
Forneer „und ihn auf Betreten wohlverwahrt entweder an die nächste Wilicär= Behdrde oder an 20
iesige Oberamt liefern zu. lassen. Den 16 Febr- 1810— Koͤn. Oberamt
Urach. Da es noch haͤufig vorkommt, daß Koͤnigl. Militair- umd Civil-Behoͤrden sich wegen
der, den örarer Münsingen und Reuttlingen zugetheilten Orte noch an hiesiges Oberamt Ses
den, so siehet sich dieses veranlaße, nochmals bekannt zu machen, daß die Orte Laichingen, Feld--
stetten, Sontheim, Steingebronn, Dortingen „ Offenhausen„ Gomandingen, Kohlstetten, Bernloch
und Meidelstetten dem Oberamt Münsingen, und die Orte Willmandingen, Undingen, Erpfingen,
Mägerkongen und Hausen, dem Oberamt Reuttlingen zugstheilt worden sepem. Den 2. Merz 1810.
- * 6 — Kdn: Oberamt Urach.
Dftrdzeimgem Der auf den Feiertag Mariä Verklindigumg abzuhaltem berechtigte Vieh= und
Arhbn en 94 Grdzingen, wird heuer, well dieser Felertag auf den: Sonntag. chtigihe Meh- den
4. Apr#l abgehalten werden, welches hiemit bffentlich bekannt gemacht wird- Den 2## Febr. 1810.
« »·« DOlberamt Nr kusgen. “
Tübingen. Die Commun Möbssingen ist zwar zu Abhaltung eines Krämer= und Viehmarkts,
am Dienstag den 25. Merz berechtiger; weil aber heuer auf den nemlichen Tag, ein Jahrmarkt zu
Reuttlingen einfällt; so wird bemelter Mdssinger Markt., mit eingeholter allergtwädigster Exlaubniß
auf Dienstag den J. April d.. J. verlegt, und abgehalten werden; welches andurch zur allgemeinen
Kenntniß gebracht wird, damit sich die, so diesen Markt zu besuchen. gedenken, darnach zu richtem
wissenz Den. 29. Febr. 18710. · «Ob;er.amt.Tuhkngen-»
"-·Ca«-l«w:Joseph-Bleßin«g«,,B«m-gcr·unyBisnervzjrBiesessserHhigsigsn-.·Ollet«atnts-,.istvpnquUz
entwichemErwirbdaher-a’ufgefordert;-sichbinnenXMonamnn sein Heimwesen zu begeben, und
über seine Entsernung zu verantworten; auch werden alle Hoch= und Löbl., Obrigkeiten ersucht, ihn
im Betretungsfall. zu arretiren, und dem hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. Signalement.“ Bleßing.
ist za J. alt, 6 Fuß groß, schlanken Leibö, hat ganz schwarze Haare, schwans graue Augen, hohe Na-
F. großen, Mund", wete Zähne, und eingefallene Wangen. Bei seinem Hntweichen, trutz er einen
reiekigten. Hut, dunkelblau tüchenen Rok u. Brusttuch, gelb lederne Hosem, schwarz wollene Strumpfe.
und Schuhe. Den 15. Febra 187cr. · - KdmOnemmtz
Nürt--.i-·n-g"e«ts..FideikletzsigeJfaa"o·Frü-singesrsttwtthiitenljofäksr--c4.-.S«f:ast-,.F.Fuß"-«IZoni gka-
«von"srauneniHaar-en,.blaßeim«-Aussehen-,.tangemcGescchylauen-. lugen, auf deren linkem er ein star-
kes Flämmchen hat, mit langer Nase, guten. Zähnen, der gewöhnlich einen dreiekigten Hut, ein
cSchwarz baumwollen Halstuch, ein Zwilchwammes, zuweilen einen dunkelblauen Rok, ein. blaues-
Brusttuch, lange zwischene Hosen und Stiefel trägt, zieher auf dem Lande herum,, und macht auf-
Nechnung seinet armen Murter- leichtsinnige Schulden, die nie bezahlt werden konnen. Es wird dat-
her jedermann bei. Verlust seiner Forderung gewarnt, diesem leichtsinnigen Menscheu etwas anzubor-
zen. Den. 16. Febr. 18l□. " dnigl. O eramt. Nürtingen.
,.,.,, Berichtigung. —
In der in Nro. 8. eingeruͤkten General- Verordnung, die neue Einrichtung der Waisen-Jucht-
und Irrenhaus-Anstalten, im Kdnigreich betr. sind S. ör. F. J5. Nr. 3. die Worte: „o#n
zum wenigsten 6kkr- ein zuziehem sind “ zu durchstreichen, «
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