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dems, mlt zweljähriger Zuchthausstrafe mit bem Belsatz belezt, daß sie nach daren Erste-
hung unter strenge polizeiliche Aufsicht gesetzt werden sall.
Eodem ist der zu Hellbronn verbaftete Ludwltz Knödler, von Schuppach, wegen
Dlebstahls zu achtmonatlicher Festungsarbeit und zu Bezaohlung aller Kosten und des
noch nicht vergüteren Schedens condemnirt worden. ·
Eodem wurde der zu Maͤnsingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann
Rall, von Sonthelm, wegen seines gegen die wlederholte allerbochste Verbote fortgesetz-
ten Querulirend, mit ofermonatlicher Festungsarbeit, unter Bedrohung mit voch schär-
fexer Zuchthausstrafe in Casum relapsus, belegt, auch zum Ersatz aller aufgelaufenen
Kosten verurtheilt. "
Unter dem :#. Sept. ist die zu Ludalgsburs verbaftete Eoa Catharina Halm, von-
Sindelsingen, wegen wlederholten Diebstahls und Scortation zu sechemenatlicher Zuchr-
bauostrafe, so wie zum Ersatz aller Kosten und des Schadens, mit dem Beisatz condem-
eint worden, daß ste nach Erstlhung Lleser Strafe in einem Zwangs= Arbeitshaus bis zu
erprobter Besserung und wenlgstens auf ein Jahr verwahrt werden soll.
Kodem wurde der zu Mergentheim derhaftete Jehann deenhard Schmid, ven Wel-
kersheim, wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen die Obrsgken, Mißhavdlung selner Cl-
tern und Geld-Veruntreuung, neben dem Ersatz der Kosten und des Schodens, mit ein
und einhalbjähriger Festungsarbelt belegt. «
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statt der erkannten Strafe des Rads, mit dem Schwerdte vom Lebeu zum Tode gebracht,
die Hinrlchtung felbst aber zuerst an dem jüngern Bruder Jakob Bernbard unter den
Augen des ältern geschehen, und nach der demnächst auch zu vollsiehenden Hlnrichtung
des Johannes Jäger, der Körper des letztern auf das Nad geflochten werden soll; wel-
i2 s am 2. Okkober an belden Verbrechern zu Calm wollzegen wer-
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Den 29. Sept. wurde die zu Gdroingen verhaftete Annag, Maorsa Begler, ven Wse-
senstaig, wegen attentlrier Vergifrung ihres Chemanns, neben Bezahlung sämilicher Ko-
sten, zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe condemnirt.
Am Jo. Sept. ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Js-
hann Kühnle, von Holzgerlingen, wegen wiederholten Dlebstahls, Aussetzung eines Fin-
des und Conkublnats mit Einrechnung der ihm früher zuerkannten, aber nech nlcht er-
standenen drei und einhalbjährlgen Festungsstrafe, nunmehr zu achtjäbriger FeFungsarbeit,
so wie zum Ersatz aller Kosten und des Schedens verurtheilt, und zugleich leschlen wer-
den, daß er nach Ablauf seiner Straszeit in einem Zr#ang#-Möelleha#use auf unbestimmte
Zeit in sichere Verwahrung gebracht werden foll.