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zugelossen werden dürfe, der sich uscht öber Prädikat und Vermögen sogleich am Tag der Werlechung
mit einem magistratischen oberamtlich besiegelten Mtestat ausguweisen vermögend sen. Den 15. Mai
. K. Cameralamt.
Cannstadt. Die Commun-Schaafweide zu Schmiden, deren Bestand auf Michaelis d. J. zu
Ende geht, wird am Mittwoch den 12. Jun. d. J. Morgens 3 Uhr auf dem Rathhauß zu Cannstadt
auf fernere 3 oder 6 Jadre verliehen werden. Die Waide erträgt 325 Stück, davon darf die Bürger.
schaft 125 Stöck, der Besiäuder aber 200 Stück cinschlagen, und bat daneben freie Wohnung und 3
Morg. Acker zu genießen. Die Pachtliebhaber müssen sich über Prädikat und VBermögen mit obrigkeit-
lichen Zeugnissen ausweisen, und können dann am Tage der Verleihung die weitere Bedingungen ver-
nehmen. Den 20. April 1610. · K. Oberamt.
Gomaringen, Reuttlinger Oberamts. Die Commun Geomaringen hat bisher ihre Schaafwadde=
mit eigener Waar beschlagen; nach ausgernchtlichem Beschluß aber soll dieselbe nunmehr in bffentlichen
Aufstreich gebracht werden. Zu dieser Verleihung auf 3 Jahre nehmlich von Ambrofius 1817 bis 169
ist Mitewoch der 26. Jun. I. J. bestimmt. Diese Waide, welche durchaus gesund ist, erträgt jährlich
275 Stük, und #is ist dem Distrikt jeden Jahrs eine angemessene Morgenzahl Waaßen zugetheilt. Die
Liebhaber werden daher eingeladem, an gedachtem Tag Morgens 9 Uhr in dem Schlößchen in Gema-=
ringen sich einzufinden, übrigens aber auf keine besondere Vortheile dabei zu Fechner. Dnn 15. April
151 k. Oberamt.
Lausen. Der Pacht für das Recht im Cameralamts= Bezirk nach Salpeter graben zu dürfen,
geht bis Jakobi d. J. zu Ende. Die Wiederverleihung auf die könftige 6 Jahre wird am Freikag den
7. Jun. Vormittags? Uhr in der Camcralamis = Wohnung vorgenommen, wobei sich die Liebhader mit
erichtlichen und oberamtlich gesiegelten Jeuguissen über ihr Prädikat und Vermdgen einfinden wolle.
en 1. Mai 1616. . Cameralamt.
Roth am See. Ueber die Beifuhr von 600 Schfl. Haber, welche von den hieramtlichen Fruchte
Kästen der Königl. Artillerie zu Ludwigsburg angewiesen worden find, wird Dienstags den 25. Mai
Nachmittags 2 Uhr ein Abstreichs= t vorgenommen, und zugleich ein Versuch zum Verkaus dieses
Habers gemacht. Dieienige, welche also den Haber nach kudwigsburg führen, oder kaufen wollen,
werden zu dieser öffentlichen Verhandlung und zur bestimmten JZeit auf das kameralamtliche Geschäfte-
zimmer dahier, eingeladen. Den 14. Mai 1816. K. Cameralamt.
Stammheim. Das Recht, in den, zu dem hiesigen Cameral-Bezirk gehörlgen Orten und Hd-
sen, nach Salpeter graben zu dürfen, wird, allergnädigst befohlenermaßen Montag den 17. Jun. d. J.
auf die weiteren 0 Jahre von 1616 bis 1622 dffenrlich verliehen werden. Diejenige welche Lust dazu be-
zeugen, haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen, daß sie die erforderlichen Eigenschaften und hinlängll-
chen Mittel zu einem solchem Pacht besizen, gedachten Tags, Vormittags 10 Uhr in der hiefigen
Cameralamts-Wohnung bei der Verhandlung einzufinden. Den 5. Mai 1316. K. Cameralamr.
Winnenden. Der Pacht für das Recht im Cameralamts= Bezirk nach Salpeter graben zu där-
sen, gehr bis Jakobi d. J. zu Ende. Die Wiederverleihung auf die künftige 6 Jahre wird am Donner=
stag den 20. Jun. d. J. Vormittags um 0 Uhr in dem Cameralamts-Gebäude vorgenommen, wobei
sich die Pachtliebhaber mit gerichtlichen und obcramtlich gesiegelten Zeugnissen über ihr Prädikat und Ver-
mogen, und daß sie Camion zu leisten im Stande seicu, verschen, einfinden wollen. * * Mai 1616.
D*5 ameralamt.
Gönningen. Johann Martin Vater wandert nach Lipheim in Frankreich aus, wer Ansprüche
en ihn zu machen hat, kann sich an Martin Herrmann zu Gönningen wenden. Den 15. Mai 1816.
Oberamt Tübingen.
Ricdlingen. Da die den Handelsjuden Seligmann und Salomon Majer von Buchau in den
kezten Tagen des Monats Merz d. J. mittelst gewaltsamen Einbruchs enkwendete Geldsumme von
4655 fl. 48 kr. gröstenrbeils wieder zur Hand gebracht worden, und der Dieb bicvon, Peter Baper ven
Koppel, dereits in gefängliche Haft gekommen isi; so werden die deßbalb erlassenen Steckbriefe dom
50). Merz und 12. Mai v. J. hiemit ausser Wirkung gesezt. Den 14. Mai 1816. K. Oderamt.