Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Da seit Emanirung der unterm 23. Dec. vor. J. bekannt gemachten Allerhöchsten 
Verordnung, vermög welcher die Hauderer-Fahrt= Concessions= Abgabe durchaus aufge- 
hoben worden ist, von den Hauderern zum Nachtheil des Königl. Postregals auf Post 
wagen-Routen ständige Fahrten mit Passagieren an bestimmten Tagen eingeführt wor- 
den, in der Meinung, daß sse hiezu befugt seien) so wird in Gemäsheit Allerhöchster 
Resolution vom 7. d. Mon. verordnet: 
21) Die Einführung ständiger auf bestimmte Tage festgesetzter Hauderer-Fahrten auf 
Postwagen-Routen, wird bei 10 Reichsthaler Strafe verboten. 
Zugleich wird die Allerhöchste Verordnung vous 23. Dec. erneuert, vermög welcher 
bei Vermeidung einer Strafe von 10 Reichsthalern kein Fuhrmann oder Bote, der auf 
einer Postwagen-Route fährt auf seinen Wagen eigene Vorrichtungen zur Aufnahme von 
Reisenden machen, noch Reisende oder ihr Gepäcke gegen bestimmten Lohn von seinem 
Abfahrt= Ort bis an seinen Bestimmungs-Ort auf seinen Wagen aufnehmen darf. Ver- 
mög besagter allerhöchster Resolution vom v. Jun. I. J. wird ferner verordnet, daß 
2) die Postwagen-Passagier-Tare, welche bisher auf 25 kr. per Meile bestimmt ge- 
wesen ist, auf 20 kr. per Meile herabgesezt werde; und 
3) daß jeder Passagier, welcher von der Königl. Residenzstadt Seucegart nach der 
Königl. Restdenzstadt Ludwigsburg, oder von da nach Stuttgart mit dem Post- 
wagen fährt, für eine Fahrc nicht weiter als 30 kr. zu bezahlen habe. Auch daß 
4) die mit dem Königl. Postwagen Reisende von Lösung der Polizei-Auslaß= Scheine 
befreit seyn sollen. Stuttgart, den J. Jun. 1816. 
Königl. Reichs-General= Ober-Post-Direction. 
Durch ein allerhöchstes Decret ist die Einführung einer täglichen Passagier-Diligen- 
ce von Ludwigsburg nach Seuttgart und zurüuck allergnddigst angeordnet. 
Diese Fahrt wird Montag den 1y. dies beginnen, und also von diesem Tag an je- 
den Morgen um Uhr eine 2 spännige Diligence von Ludwigsburg nach Stuttgart, und 
Abends um c Uhr von da nach Ludwigsburg zurückfahren. 
Diesenige Personen, welche sich dieser Gelegenheit bedienen wollen, haben sich zur 
ehörigen Zeit auf den Post-Bureaur zu Seuttgart und Ludwigsburg zu melden, die 
Ferfür bestimmte Tare, welche ausser der Einschreibgebühr à 6 kr. und des Trinkgelds für. 
den Postillion à 6 kr. auf — 30 kr., auf dem Cours zwischen Stuttgart und udwigs- 
burg allergnddigst bestimmt worden, zu entrichten, und sich sodann zur bestimmten Stun- 
de zur Abfahre einzufinden. . 
Jugleich wird bemerkt, daß die Diligence, welche bisher täglich von Stuttgart Mor- 
gens nach Ludwigsburg und Abends zurückgefahren i#t, fernerhin fortbestehen werde. 
Die Passagiers-Tare bei dieser Diligence ist auf den obigen Betrag von — 30 ke. 
ebenfalls allergnddigst herabgesezt worden; Einer Person, welche Morgens von Seuttgart 
nach Cudwigsbur. , und Abends zurükfaähre, kommt daher mie Einschluß des Condukte urs- 
Trinegelds, der Einschreibgebühr, und Postillions-Trinkgelds sede Fahrt im ganzen nicht 
böher, als auf 51 kr. zu stehen.
	        
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