Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 5. 1316. 20 
Koͤniglich, Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 3. Febr. 
  
  
Die Pastoral: Concursprüfungen der kathol. Geiftlichen betr. 
För die ordentlichen Pastoral- Concursprüfungen der katholischen Geistlichen wird im 
gegenwärtigen Jahre der 7. Mai und der 3. Sept. bestimmt. Die Eraminanden haben 
sich jederzeit 4 Wochen früher bei dem Königl. Katholilchen Geistl. Rath schriftlich zu 
melden, und am Tage vor der Prüfung sch auf der Kanzlei dieses Collegiums zum Ein- 
schreiben zu stellen. Zugleich wird denselben bemerkt, daß sie die Predigt sogleich am 
zweiten Prüfungst age zu halten haben. Stuttgart, den 29. Jan. 1816. 
Kön. Ministerium der Geistl. Angelegenheiten. v. Jasmund. 
Die Conkurs= Prüfungen der kathol. Schullehrer und Schulkandidaten betr. 
Die diesféhrigen ordentlichen Concursprüfungen der katholischen Schullehrer und 
Schulkandidaten werden hiemit auf den 30. Aprll, und den à4. Sept. festgesest. Die 
Candidaten haben sich jederzeit 14 Tage früher bei dem vorsshenden Prüfungs= Commissär 
zu melden) und am Tage vor der Prüfung zum Einschreiben zu erscheinen. 
Uebrigens bezieht man sich auf die diesfallsige Rotifikation vom 7. Jan. vor. Jahrs, 
insoferne sie zugleich eine Vorschrife für die Prufungskommissionen enthalt. Stuttgart, 
den 28. Jan. 1816. K. Ministerium der Geistl. Aungelegenheiten. v. Jasmund. 
RKechts= Erkenmnisse des Königl. Ob. Appellations = Trübnnals. 
1) In der von dem vormaligen Kaiserl. Reichshofrache übergegangenen Revissons= 
sache zwischen den Freiheren von Sturmfeder auf Oppenweiler 2c. Revidenten, und den. 
Erben verschiedener Gläubiger des Marstlius Franz von Sturmfeder, Revisen, die vor- 
gebliche sdeikommissarische Eigenschakt der von Sturmfederschen Güter betreffend, wird 
das reichshofrathliche Erkenntniß bestätigt, und revidentischer Theil in den Verlust der zu 
Wien hinterlegt gewesenen Succumbenz= Summen, nach dem von dort ausgefolgten 
Geld, Belaufe zu 345 fl. verurcheilt. Tübingen, den 25. Jan. #816.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.