betruͤglicher Anrechnung ungebuͤhrlicher
Kosten, und wegen Fälschung eines einem
waisengerichtlichen Uebergabs-Geschäfte
angchängten Kosten-Verzeichnisses, nehen
dem Erfatze des betrüglich und unbefugt
Angerechneten, so mie neben Bezahlung
der Untersuchungskosten, zu vlerwo-
chigem Festungs Arrest verurtheilt.
und zu einer dffemtlichen Anstellung für
unfébig erklärt worden.
Am 4. Der. ist:
3. Peter Friedrich Christian Kern zu Hall,
welcher bei dem Oberamts= Gerichte
Gaildorf in Untersuchung gestanden, we-
gen verübten Dilebstahls, betrüglichen
und mit Fälschung verbundenen Schulden-
machens, auch ersten Unzuchtvergehens,
neben dem Ersatze des Schadens und
sämtlicher Kesten, über den erstandenen
Arrest noch zu fünfmonatlicher Fe-
stungs-Arbeltsstrafe verurtheilt worden.
Am g. Der. wurde:
3. Joseph Forstner, von Spraktbach,
Oberamts Gmänd, der bei dem Ober-
amts = Gerichte Welzheim in Untersu-
chung stand, wegen zweier kleiner Dieb-
stöhle, deren elner ein einfacher, der
andere ein qualificirter gewesen, und we-
gen Vagabundität, neben dem Kosiens-
und Schadens-Ersotze, zu viermonat-
licher Festungs-Arbeit verurtheilt.
56.
Ap'demselben Tage ist:
4. gegen Angelica Seebich zu Mergel-
stetten, die bei dem Oberamtsgerichte
Heidenheim in Untersuchung stand, we-
gen Verleitung der Tochter eines Mit-
bürgers zu Entfremdungen an ihrem
Vater, wegen Verführung ihrer eigenen
Tochter zu Dlebstählen, wegen Annahme
gestohlenen Geldes, und wegen Berwen-
dung eines Theils vom letztern in ihren
eigenen Rutzen, neben Bezahlung ih-
rer Haft= Azungs= und der Hölfte der
Untersuchungskosten, auch dem Ersatze
des Schadens, eine sechsmonatliche
Zuchthausstrafe in budwigslurg ausge-
prochen worden.
Am z:. Dec. wurde:
5. Johannes Taglieber zu Uzmemmin-
gen, der bei dem Oberamts = Ge-
richte Neresheim, in Untersuchung
[ and, wegen mehrerer zum Theille aus-
tezeichneter Diebstähle, worunter fch
ein großer befindet, und welche dessen
dritten Diebstahl im rechtlichen Sinne
ausmachen, neben dem Crsatze des Scho-
dens, soweit derselbe noch nicht geleistet
worden, und der Bezahlung sämtlicher
Arrest= Azunge uUn Untersuchungs-
kosten, zu zo2 ein halbjäh-
riger Festungs-Acbsit und nachheriger