Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nothwendige Bedingung bel allen, 
welche das Stipendium empfangen, 
sind unzureichende Mittel, gute Sitten 
und bel mehrerer Concurrenz werden 
theils ausgezeichnete Kenninisse, theils 
die Famillen-Umstaͤnde, thells bei gut- 
praͤdijirten Soͤhnen die Verdienste der 
Väter, theils die Candidaten von 
Klein-Bottwar und Heutingeheim be- 
racksichtiger. 
Ven vollbürtigen Brüdern oder von 
Helb, Brüdern, wovon eines der Eltern 
noch am -eben ist, kann nur einer das 
Sipendium zu gleicher Zelt genießen, 
und ein Sohn einer Wittwe kann 
dessen nicht thellhaftig werden, so lange 
sein#r Mutter aus dieser Stiftung eine 
Witt#en= Portien zuflleßt. 
Spéötere schlechte Aufführung und 
Unsleiß begränden die Entzlehung des 
verwiligten Stipendiums und wurde 
nementlich in Absicht auf Duelle bo- 
Limm,, daß unter keinen Umständen 
elnem, der zu einem Duell herausge- 
ferdert har, das Stipendium zukom- 
men, und daß ein Candidet vor je- 
bezmaligem Empfang sich auf Ehre 
scrlftlich erklären solle, sich einer sol- 
chen Herausforderung noch nie schul- 
big gemacht zu haben. 
Dlejenigen, welche sich um den 
Genuß eines Stipendlums bewerben 
woklen, haben ihrer Elngabe die us- 
ebigen Dokumente über Stand, Ver- 
mogen, Wohnort und Famillen-Um- 
stände anzuschlleßen: und über ühre 
Kenntnisse, Fleiß und Aufführung ver- 
schlossene Jeugnlsse von sämtlichen Leh- 
rern, bei welchen sie Umgerricht paben, 
belzubringen. 
2.) Die für des deursche Elementar= 
Schulwesen bestimmte Unter: Abehel- 
lung wird jedesmal gesammelt bis zu 
elnem Fond von 2000 fl. und sodann 
zu Erbauung oder Verbesserung deut. 
scher Schulhéuser verwendet, in Bei- 
trägen, die nicht unter 500 fl. betragen 
dürfen; dle Boulast wuß aber einer 
bedürfilgen Gemeinde obliegen. Diese 
Stiftung dehnt sich über das ganze 
Knigrelch aus; nur werden die Ge- 
meinden Klein= Bottwar, 
beim und Räbgarten, 
kenkurriren sellten, besonders berück- 
sichtiger. Bei dieser Abtheilung dee 
Stifiung siunder der Turnus statt, doß 
die dritte, sechste, neunte Austbellung 
katholischen, dle erste, zweite, olerte, 
fünfte, stebente, achte und lehnte aber 
Heutings= 
wenn sie je
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.