Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nothwendige  Bedingung  bel  allen,
welche  das  Stipendium  empfangen,
sind  unzureichende  Mittel,  gute  Sitten
und  bel  mehrerer  Concurrenz  werden
theils  ausgezeichnete  Kenninisse,  theils
die  Famillen-Umstaͤnde,  thells  bei  gutpraͤdijirten
  Soͤhnen  die  Verdienste  der
Väter,  theils  die  Candidaten  von
Klein-Bottwar  und  Heutingeheim  beracksichtiger.


Ven  vollbürtigen  Brüdern  oder  von
Helb,  Brüdern,  wovon  eines  der  Eltern
noch  am  -eben  ist,  kann  nur  einer  das
Sipendium  zu  gleicher  Zelt  genießen,
und  ein  Sohn  einer  Wittwe  kann
dessen  nicht  thellhaftig  werden,  so  lange
sein#r  Mutter  aus  dieser  Stiftung  eine
Witt#en=  Portien  zuflleßt.

Spéötere  schlechte  Aufführung  und
Unsleiß  begränden  die  Entzlehung  des
verwiligten  Stipendiums  und  wurde
nementlich  in  Absicht  auf  Duelle  bo-Limm,,
  daß  unter  keinen  Umständen
elnem,  der  zu  einem  Duell  herausgeferdert
  har,  das  Stipendium  zukommen,
  und  daß  ein  Candidet  vor  jebezmaligem
  Empfang  sich  auf  Ehre
scrlftlich  erklären  solle,  sich  einer  solchen
  Herausforderung  noch  nie  schulbig
  gemacht  zu  haben.

Dlejenigen,  welche  sich  um  den

Genuß  eines  Stipendlums  bewerben
woklen,  haben  ihrer  Elngabe  die  usebigen
  Dokumente  über  Stand,  Vermogen,
  Wohnort  und  Famillen-Umstände
  anzuschlleßen:  und  über  ühre
Kenntnisse,  Fleiß  und  Aufführung  verschlossene
  Jeugnlsse  von  sämtlichen  Lehrern,
  bei  welchen  sie  Umgerricht  paben,
belzubringen.

2.)  Die  für  des  deursche  Elementar=Schulwesen
  bestimmte  Unter:  Abehellung
  wird  jedesmal  gesammelt  bis  zu
elnem  Fond  von  2000  fl.  und  sodann
zu  Erbauung  oder  Verbesserung  deut.
scher  Schulhéuser  verwendet,  in  Beiträgen,
  die  nicht  unter  500  fl.  betragen
dürfen;  dle  Boulast  wuß  aber  einer
bedürfilgen  Gemeinde  obliegen.  Diese
Stiftung  dehnt  sich  über  das  ganze
Knigrelch  aus;  nur  werden  die  Gemeinden
  Klein=  Bottwar,
beim  und  Räbgarten,
kenkurriren  sellten,  besonders  berücksichtiger.
  Bei  dieser  Abtheilung  dee
Stifiung  siunder  der  Turnus  statt,  doß
die  dritte,  sechste,  neunte  Austbellung
katholischen,  dle  erste,  zweite,  olerte,
fünfte,  stebente,  achte  und  lehnte  aber

Heutingswenn
  sie  je