Nothwendige Bedingung bel allen,
welche das Stipendium empfangen,
sind unzureichende Mittel, gute Sitten
und bel mehrerer Concurrenz werden
theils ausgezeichnete Kenninisse, theils
die Famillen-Umstaͤnde, thells bei gutpraͤdijirten
Soͤhnen die Verdienste der
Väter, theils die Candidaten von
Klein-Bottwar und Heutingeheim beracksichtiger.
Ven vollbürtigen Brüdern oder von
Helb, Brüdern, wovon eines der Eltern
noch am -eben ist, kann nur einer das
Sipendium zu gleicher Zelt genießen,
und ein Sohn einer Wittwe kann
dessen nicht thellhaftig werden, so lange
sein#r Mutter aus dieser Stiftung eine
Witt#en= Portien zuflleßt.
Spéötere schlechte Aufführung und
Unsleiß begränden die Entzlehung des
verwiligten Stipendiums und wurde
nementlich in Absicht auf Duelle bo-Limm,,
daß unter keinen Umständen
elnem, der zu einem Duell herausgeferdert
har, das Stipendium zukommen,
und daß ein Candidet vor jebezmaligem
Empfang sich auf Ehre
scrlftlich erklären solle, sich einer solchen
Herausforderung noch nie schulbig
gemacht zu haben.
Dlejenigen, welche sich um den
Genuß eines Stipendlums bewerben
woklen, haben ihrer Elngabe die usebigen
Dokumente über Stand, Vermogen,
Wohnort und Famillen-Umstände
anzuschlleßen: und über ühre
Kenntnisse, Fleiß und Aufführung verschlossene
Jeugnlsse von sämtlichen Lehrern,
bei welchen sie Umgerricht paben,
belzubringen.
2.) Die für des deursche Elementar=Schulwesen
bestimmte Unter: Abehellung
wird jedesmal gesammelt bis zu
elnem Fond von 2000 fl. und sodann
zu Erbauung oder Verbesserung deut.
scher Schulhéuser verwendet, in Beiträgen,
die nicht unter 500 fl. betragen
dürfen; dle Boulast wuß aber einer
bedürfilgen Gemeinde obliegen. Diese
Stiftung dehnt sich über das ganze
Knigrelch aus; nur werden die Gemeinden
Klein= Bottwar,
beim und Räbgarten,
kenkurriren sellten, besonders berücksichtiger.
Bei dieser Abtheilung dee
Stifiung siunder der Turnus statt, doß
die dritte, sechste, neunte Austbellung
katholischen, dle erste, zweite, olerte,
fünfte, stebente, achte und lehnte aber
Heutingswenn
sie je