Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

wwecklos  verändern,  hat  man  solche  nur
mi  kaltem  Wasser  sogleich  zu  befeuchten.
Ist  am  folgenden  DTage  die  gedupfte
Sielle  nicht  trocken,  sondern  nössend,  so

wird  das  Befeuchten  mit  Spleßglanzbutter

wlederholt;  ist  sle  aber  trocken,  so  bestreicht
man  dieselbe  mit  einer  einfachen  Salbe  aus
Her)  und  Fett  zusammengesetzt,  wozu  die
meisten  sogenannten  Karrensalben  taugen,
euch  die  braune,  aus  Schiffstheer  bestehende,

wenn  nicht  viele  Klauentheile  durch  Krankket

  und  Operation  verloren  gegangen
saad;  in  dlesem  Falle  muß  letztere  mit
etwas  Fett  vermischt  werden.  Das  Bestreichen
  mit  der  Solbe  wird  bis  zu  gänzlicher
  Hellung  fortgesetzt.

Verband  milt  Lelnwand  vorfichtig  angelegt,
  ersordern  nur  die  der  Krone  zunächst
legenden  Stellen.

Stan  der  Sgleßglanzbutter,  die  sich  im
Erfolg  sehr  bewährte,  kann  man  auch  verdüane
  Salpetersäure  anwendenz  will  man
sich  des  gleichfalls  päufig  angewandten,  aber

1fl

minder  schnell  und  sicher  wirkenden  Kupfer-Vltriol
  Puloers,  oder  anderer  Kupfer=Mischungen
  bedienen,  se  sind  die  damlt  beschäftlgten

  Schäfer  auf  die  für  die  Gesundbel#t
  so  nachthelligen  Einwirkungen  des
„Kupfers  genau  aufmerksam  zu  machen.

Jedem  Schafhelter  wird  hiemit  jur
Pflicht  gemacht,  den  Ausbruch  der  Klauen-Senche
  bel  selnen  Thieren  fogleich  dem
ferchmeister  anzuzeigen,  welcher  auf  die
lorgfältige  Behandlung  der  Kranken  zu
wachen,  und  bei  vorkommenden  Hindernissen
  die  amtliche  Anzelge  zu  machen  hat,
damit  solche  durch  Sachkundige  bei  Zelten
gehoben  werden  kbanen.

Für  Schafe,  welche  mit  der  Klauen-Seuche

  behaftet  sind,  am  wenigsten  für

solche,  welche  auf  Schafmärkte  geführt
werden  sollten,  darf  kein  Ortsvorsteher  Gesundbeits=
  Urkunden,  bel  scharfer  Abndung,
ausstellen.
Stuttgart  den  16.  Maͤr;  1821.
Massenboch.

4.  Königl.  Semlner=  Inspektorat=Die

  Prüfung  der  in  das  Haupt-Schullchrer=  Semlnar  neu  auszunehmenden  Fünglinge  betreffend.

Die  Präfung  derjenigen  Jünglinge,
welche  in  das  Konigl.  Haupt-Schullebrer=Seminarium
  aufgenommen  werden  wollen,
wird  Mittwoch  den  11.  und  Donnerstag

den  213.  April  d.  J.  statt  finden.  Es
haben  daher  die  jungen  Leute  an  dem  ersten
dieser  Tage,  Morgens  halb  3  Uhr,  in  dem
hlesigen  Seminar-Gebäude  für  dlesen  Zweck