Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

167 
Nro. 22. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Mittwoch den 18. April 1821. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keie. 
U. Verfügungen der Departementéê. 
Des Justiz-Devartements. 
D# in dem Monat Februar 1821 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenmtnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Februar sind von sämtlichen Gerichtshüsen det K- 
ulgreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprechen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt 
wird, daß nur selche Unbeile der Criminal-Gerschis-Stellen in dos Staats= und 
Neglerungs-Blatt ausgenommen werden, wedurch elne längere, als dreimonatliche 
Freihcite= Strafe erkennt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal = Senat 
Den 5. Februar wurde: wegen abermallger Entwelchung von der 
1. In der Rekurssache des Festungs-Strf. Festung von dem Criminal-Senate des 
Ungs Frey aus Gmünd das gegen ihn Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.