Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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II.  Gerichtshof  fuͤr  ven  Schwarzwald-Kreis.
1,)  Crimlnal-Senat.

Am  55.  Februar  ist:

1.  Tomas  Volz,  von  Deilingen,  Oberamts
  Rottwell,  wegen  elned  zu  Stetten
verübten  Kirchendiebstahls,  dann  wegen
mehrerer  kleinen  nur  zum  Dheil  ersetzten
Diebstähle,  so  wie  wegen  eines  Dieb=Kahls
  =  Attentats,  auch  unredlichen  Besiees
  einer  gestohlenen  Sache,  neben  der
Verbladlichkelt  zum  Schadens-Ersatze,
und  zu  Erstattung  seiner  Arrest  Azungsund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu
einer  sechsmonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe
  verurchellt  worden.

Am  a2.  Februar  wurde:

a.  Johann  Georg  Keinath,  von  Dettingen,
Oberamts  Urach,  wegen  eines  großen,
in  Genossenscheft  verübten  und  ausgezeichneten
  Diebstahls,  so  wie  wegen  Gebrauchs
  eine#  frremden  Wanderbuchs,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Schadens=Ersatz,
  so  wie  zu  Bezahlung  seiner
Hafe=  und  der  bälftigen  Untersuchungs-Kosten,
  mit  liebenmonatlicher
Festunge=  Arbeltsftrafe  belegt;

3,  auf  die  vor  den  Oberamtsgerichten  zu
Sulz  und  Tuktliungen  statt  gehabte  Untersuchung:


a)  Josepb  Gugelban,  von  Upflembr,

Oberamts  Rledlingen,  wegen  zweler
großen  In  Genossenschaft  sehr  geféhrlicher
Gauner  verübken  durch  gevaltsamen
Einbruch  qualifizlrten  Dlebstähle,  wegen
eines  in  gleicher  Genossenschaft  verübten
  Einbruchs-Versüche,  sodann  wegen
eines  in  Genossenschaft  des  hienach  vorkommenden
  Johannes  Baumgärtner
mit  großer  Verwegenbeit  ausgefährten,
durch  Aufsteigen  und  Einbruch  guallfiolrten
  großen  Dlebstahls,  ferner  wegen
zweler  in  Genossenschaft  mie  Ceeille
Zuber  verübten,  theils  durch  Einbrr
quallfizirten,  tbells  durch  Elastesgen
ausgezelchneten  Dlebstähle  so  wie  wegen
eines  allein  veräbten  Einbruchs  und
einfachen  Diebstahls,  auch  wegen  ehebrecherischen
  Conkubinats,  Betrugs
durch  Angabe  falschen  Namens  und
Fäbrung  falscher  Urkunden,  endlich
wegen  mehrjährigen  Vagirens,  zu  elner
elerjährigen  J3uchthausstrofe  nebst
derbem  Willkomm  und  Alschled,  und
zu  nachheriger  wenigstens  zweljährlger
  Einschließung  in  eln  Zwangs=  Arbestohaus
  verurtheilt;

5)  der  heimalhlose  Jehannes  Baumgärtner,

  wegen  eines  In  Genossenschoft