Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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gen sechs neuerdings gegen sie erhobener, 
zum Theil großer und in Gen,sssenschaft 
auch gewerbe maͤßig verübter Betrüge- 
relen, so wie wegen Beihülfe zu einem 
großen Betrug, über die bereits unterm 
5. Jannar 18230 (Staats- und Regis- 
rungs-WBlatt v. 830 Pag. 120) gegen 
fle eusge'prochene neun und einhalb- 
monatliche Zuchthausstrafe, zu einer 
weitern Zuchthausstrafe von neun Me- 
naten. 
Zugleich wurde gegen beide Ingul- 
suin wegen des Kosten= und Schadens- 
Ersatzes das Angemessene verfägt. 
An demselben Tage istt 
gegen Johann Rall, von Ebulnges, 
Oberamts Urach, welcher bei dem Ober- 
emtsgerichte Saulgan in Unterfuchung 
kam, wegen wilederholter Wanderbuchs- 
Fälschung, wlederholter und längere Zeit 
fertgesetzter Landstrelcherei, sodann wegen 
Uabotmäßlgkeit gegen den ihn arretiren- 
den Gensd'armes, auch wegen Conku- 
Unats und Lägen vor Gericht, neben 
Perfällung in sämtliche Untersuchungs- 
Kosten, olermosstliche Festunss- 
Arbeitsstrafe und nachperige wenlastens 
drelimonnatliche Slosterrung in elnem 
Iwangs= Arbeltshause erkonnt woden. 
Am 23. Februar wurde veran 
theilt: 
10. auf die von dem Oberamtsgerichte keun- 
lirch gefährte Untersuchung, Franz Jo- 
serh Lau, von Motten, wegen zoeler 
großer und qualistzirter Diebstähle, welche 
dessen ersten Räckfall begründen, ferner 
wegen nahen Versuchs eines qualifizirten 
Diebstahls, sodann wegen Betrugs, 
Landstreicherel und frecher dügen vor 
Gericht, neben Verfällung in den Schs- 
dens= und Kosten Ersotz, zu acht- 
zehnmonatlicher Festungs-Arbelts- 
strafe mit derbem Abschled. 
Zugleich wurde verordnet, daß Inqul- 
#t nach erstandener Strafe, unter An- 
drohung empfindlicher Ahndung auf den 
Wiederbetretungsfall, aus dem Könlg- 
niche ansgewlesen und an das Kkbolgl. 
Beierische Landgericht Weiler gefönglich 
elngeliefert werden solle. 
An demselbes Tage ist: 
11. gegen Marie Aune Straub, von 
Piesenstalg, welche bel dem Oberamts- 
serlchte Geißlingen in Untersuchung kam, 
vegen elnes in Gerstinschaft veräbten 
teinwand-Diebstapls, ferner wegen kond, 
srrelcherei in Verbiadung mit beruͤchtig- 
tem Dlebsgesindel und nachgefolgter 
Thellnahme an mehreren von dielem
	        
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