Den prooisorisch zum Professor an der Anstalt
der Offiziers- Zbglinge zu Ludwigsburg
berufenen Repetenten Speldel definitiv
hiezu gnaͤdigst ernamit.
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vernsdge hoͤchsten Dekrets vom 5. d. M-Umer
dem 6. d. M. ist den Oberlieutenants
Hauf des vierten und v. Baumann
des achten Infanterle-Regiments
„die Erlaubniß estbellt worden, ihre Stellen
gehensellig zu vertsuschen.
ILI. Verfügungen Ver Depeartemente.
4A.) Des Departements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
Verleihung der silberuen Verdienst-Medaille an den Gensd'armerie-Obermann Hehl za
Tuttlingen.
Se. Königl. Mazjestät haben vermöge
böchster Entschlletzung. vem 5. d. M,
auf die Allerhbchstdenselben gemachte Anzeige,
von dem durch den zu Tuktlingen stationicten
Gensd'armerle = Obermann Hehl
be#i Verfolgung eines gefährlichen Igungs
und im Handgemenge mit demselben bewiesenen
Myith, gedachtern Hehl als Aufmunterung
zu Fortsetzung seines Cifers in Verfolgung
der Vaganten, die silberne Verdienst-Medaille
zu ertheilen geruht.
Stutgaxt den 5. Mai 1331.
- oskmoz
2. Des Kbnisl. kathbolischen Klrchenraths.
Die von don Taubsiummen.-Lehrer Alle in Gmüny kerausgegebene Druckschrift über den
Unterricht der Taubssummen betreffend.
Da es sich aus den elngezegenen Berichten
ergiebt, daß bei der groͤßen Anzabl
von Taubstummen in dem kaibolischen
Theile des Khmgrelchs Württemberg das
Taubstununen., Instiuud im Gmuͤnd nicht
hlareichen kann, alle bildungsfählgen Tayb-Kummen
aufzunehmen und zu unterrichten,
sondern daß auch die Lehrer in Stuͤdten
und Dörfern in der Felge an dlesem
Unterrichte Thell nehmen müseen, um dem
Bebuͤrfnlsse jener ungluͤcklichen Menschenklasse
ganz zu entsprechen; da auch bereitd
Elnige Geistliche und Eehrer blerin glüclche
Versuche gemacht haben, so wird den