290
bis zu erprobter Besserung, wenigstens sämtlicher Untersuchungs Kesten verureber
auf die Dauer ven zwei Mona- thellt worden.
ten erkanm Am zo. Aprik ist:
20. gegen die bel dem Oberamtsgerichte 12; auf den Grund der von dem Ober-Wangen
in Untersuchung gekommene emtsgerichte Mänflugen gefährten Umer-Johanne
Knoll, von Waldsee, wegen suchung gegen Jakob Nusser, von Ulm,
kleinen in Genessenschaft veräbten Bie- wegen durch Medicastriren und Segennen-Diebstahle,
wodurch sle sich des zwel- sprechen wiederholt verübter Betrügereien,
uen Dlebstahls im eechtlichen Siose sodann wegen Veruntreuung, wlederbol,
schuldis gemache hat, ferner wegen Ver- ten leichtsinnigen Schuldenmachens und
untreuung und wegen bandstrelcherei, Landstreicherei, so wie wegen Unguchtneben
Zuscheldung sämtlicher Unterfu- Wergebens und wiederbolter falscher Anchungs
= Kosten, vier und elnhalb- taben über seine persbullchen Verhältmonetliche
Zochthausstrafe in Mark- asse, neben dem Kosten= und Schadensgeiningen,
mit Räcksichtnahms auf tbre Ersatz, achtmeonatliche Festungs-Arkbrperliche
Beschaffenheit ausgesprochen. beitsstrafe und nachherige Einsperrung in
" dem Zwangs-Arbeltshause zu Ulm bl#
An *1çv' April ist: zu erprobter Besserung, wenigstens aber
1#l. der bel dem Oberamtsgerichte Tettnang auf die Dauer von fünf Monaten
im Uncersuchung gekommene vermalige erkannt worden.
Postholter und Salffaktor, Conred An demselben Tage wurden feu-Prlelmeler,
von Frledrichshafen, we- #ner verurtheilt:
13. auf den Grund der von dem Oberamtsgerichte
Riedlingen geführten Untersuchung:
a) Barbare Moll, von Hunderslngen,
Oberamts Ehingen, wegen Mitwissenschaft
und nachgefolgter Theilnahme bei
den zu Eichen und Kerzenweller von
Gottlleb Schempp und Cons. verübten
NRaubverbrechen, ferner wegen nochgegen
Kossenrests und Umerschlagung von
zwel ihm in der Elgenschaft als Post-Halter
zur Befbrderung uͤbergebenen
Gelsd= Poqueten und Briefen, neben
Cassation und Unfkbigkelrs-Erklärung zu
WVerwaltung eines öffentlichen Amtes zu
olerjäbriger Festungsstrafe mit ongemessener
Beschäfelgung, se wie zu dem
Ersatze selnes Kagenrests und Bezahlung