Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  sämtlicher  Untersuchungs  Kesten  verureber
  auf  die  Dauer  ven  zwei  Mona-  thellt  worden.

ten  erkanm  Am  zo.  Aprik  ist:

20.  gegen  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  12;  auf  den  Grund  der  von  dem  Ober-Wangen
  in  Untersuchung  gekommene  emtsgerichte  Mänflugen  gefährten  Umer-Johanne
  Knoll,  von  Waldsee,  wegen  suchung  gegen  Jakob  Nusser,  von  Ulm,

kleinen  in  Genessenschaft  veräbten  Bie-  wegen  durch  Medicastriren  und  Segennen-Diebstahle,
  wodurch  sle  sich  des  zwel-  sprechen  wiederholt  verübter  Betrügereien,
uen  Dlebstahls  im  eechtlichen  Siose  sodann  wegen  Veruntreuung,  wlederbol,
schuldis  gemache  hat,  ferner  wegen  Ver-  ten  leichtsinnigen  Schuldenmachens  und
untreuung  und  wegen  bandstrelcherei,  Landstreicherei,  so  wie  wegen  Unguchtneben
  Zuscheldung  sämtlicher  Unterfu-  Wergebens  und  wiederbolter  falscher  Anchungs
  =  Kosten,  vier  und  elnhalb-  taben  über  seine  persbullchen  Verhältmonetliche
  Zochthausstrafe  in  Mark-  asse,  neben  dem  Kosten=  und  Schadensgeiningen,
  mit  Räcksichtnahms  auf  tbre  Ersatz,  achtmeonatliche  Festungs-Arkbrperliche
  Beschaffenheit  ausgesprochen.  beitsstrafe  und  nachherige  Einsperrung  in

"  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ulm  bl#

An  *1çv'  April  ist:  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
1#l.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang  auf  die  Dauer  von  fünf  Monaten
im  Uncersuchung  gekommene  vermalige  erkannt  worden.
Postholter  und  Salffaktor,  Conred  An  demselben  Tage  wurden  feu-Prlelmeler,
  von  Frledrichshafen,  we-  #ner  verurtheilt:

13.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Riedlingen  geführten  Untersuchung:


a)  Barbare  Moll,  von  Hunderslngen,
Oberamts  Ehingen,  wegen  Mitwissenschaft
  und  nachgefolgter  Theilnahme  bei
den  zu  Eichen  und  Kerzenweller  von
Gottlleb  Schempp  und  Cons.  verübten
NRaubverbrechen,  ferner  wegen  nochgegen

  Kossenrests  und  Umerschlagung  von
zwel  ihm  in  der  Elgenschaft  als  Post-Halter
  zur  Befbrderung  uͤbergebenen
Gelsd=  Poqueten  und  Briefen,  neben
Cassation  und  Unfkbigkelrs-Erklärung  zu
WVerwaltung  eines  öffentlichen  Amtes  zu
olerjäbriger  Festungsstrafe  mit  ongemessener
  Beschäfelgung,  se  wie  zu  dem
Ersatze  selnes  Kagenrests  und  Bezahlung