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wurde. Nachdrücklich wird eingeschärft, daß es deutsche Schüler sind, denen der
Unterricht erteilt wird, daß das Vaterland den Mittelpunkt geschichtlicher Unterweisung
bilde. Ein Zeitpunkt, bis zu dem der Unterricht herabzuführen ist,
ist noch nicht angegeben. Doch wurde durch besonderen Erlaß im Jahre 1887
die Forderung als selbstverständlich bezeichnet, daß sich der Schulunterricht in
vaterländischer Geschichte jedenfalls bis zur Aufrichtung des Deutschen Reiches
zu erstrecken habe. Nach diesen Vorschriften ist denn in der Folgezeit im allgemeinen
verfahren worden.)
Hatte schon 1873 Jäger darauf hingedeutet, daß der Geschichtsunterricht
Belehrungen über die gegenwärtigen staatsrechtlichen Verhältnisse des Vaterlandes
bringen könne und solle, so mußte die Entwicklung unserer gesamten
wirtschaftlichen und sozialen Zustände auf dieser Bahn weitertreiben. Recht und
Verfassung sind schließlich doch nur Normen, in denen sich das Leben eines
Volkes abspielt, allerdings auch das Ergebnis der treibenden Kräfte. Ohne Betrachtung
der letzteren, besonders der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse bleibt
jede Belehrung über das öffentliche Recht unverständlich. Das Anwachsen der
revolutionären Sozialdemokratie, insbesondere deren Bekämpfung, zumal durch
die Waffen einer großartigen sozialen Gesetzgebung, die die Reichsregierung entschlossen
in die Hand nahm, legten den Gedanken nahe, dabei auch die Hilfe
der Schule in Anspruch zu nehmen. Kaiser Wilhelm II. hatte wohl recht,
wenn er bei den Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts 1890 erklärte,
daß die Schulen ihm nicht die Männer lieferten, mit deren Hilfe er der
Bewegung Herr werden könne. Neben der Gymnastik des Geistes verlangt er
von den höheren Schulen auch praktische Vorbildung fürs Leben und seine
Fragen. Er fordert eine eingehendere Behandlung der neuesten deutschen Geschichte
von der französischen Revolution bis zur Gegenwart, ferner die Darstellung
unserer sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere des
19. Jahrhunderts, und Belehrung über die Unmöglichkeit der sozialdemokratischen
Bestrebungen. Mit Rücksicht aber auf die große Zahl der Schüler, die
mit dem Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Heeresdienst die Vollanstalten
verlassen, konnte nicht mehr wie bisher die Durchnahme der alten Geschichte
oder gar nur eines Teiles derselben das Ende und somit den am nachhaltigsten
wirkenden Teil der geschichtlichen Belehrungen auf den mittleren Klassen bilden,
sondern die neueste vaterländische Geschichte.
Diese Anschauungen sind in den preußischen Lehrplänen vom Jahre 1892
und 1901 zur Geltung gekommen. Die in der Zwischenzeit gepflogenen Erörterungen
über den Geschichtsunterricht beschäftigten sich besonders mit der
Verkürzung der alten Geschichte, noch mehr mit den Belehrungen über unsere
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Mit jener fand man sich,
wenn auch von seiten der Gymnasien nur schwer, ab, diesen gegenüber verhalten
sich nur wenige Stimmen ablehnend, andere, aber auch eine Minderzahl,
ı) Matthias in den Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts. 1890.
g. 281 f.