865
#) diejensgen Pferde, welche von den Im
Cioll= eder Mllickr-Dlenst Angestellten
wegen des Amtes oder Dlenstes gehal-
ten werden, jedoch soll jebem Subaltern=
Offizler, nämlich: Rittmelster, Haupt-
mann und von diesem Grade abwärts,
ekn Dienst. Pferd von der Steuer frei,
bleiben.
IV. Classe mit jährlichen ein Guldem.
k#olf Kreuzer von jedem Pferde.
Hieher gehhren nunmehr alle in den vor-
bergehenden drei Classen ulcht genanntem
ferde über zwei Jahre im Alter , ohne-
Ausnapme.
F. 3.
Eben diesen Bestimmungen unterllegem
sruch die Pferde der Post Stallmeister und
Posthalter; Wir behalten Uns jedoch
vor entweder mit der General-Post-Kasse-
über elin angemrssenes Aversum einen Ver-
sleich abzuschließen, oder die Straßenbau-
Abgabe von den Post-Beamten nach Maß-
habe ihres Gewerbes und der vorstehendem
Classisicatlon. im Einjelnen. einziehen zu
lassen.
sJ. 4.
Von den übrigen Wiehgattungen soll fol-
gende Abgabe erhoben werden, von
Zug-Ochsen oder Zug-Stieren 36 krr. 2.
Eseln oder Maulthieren. 4 kr. —
Schaffen... kkir. SO-
Foblen Cunter # Jahren), Kuͤhe und
Rinder, so wie Ziegen, Kälber, émmer
und Schweine bleiben frei.
F. 5.
Derjenige, welcher mit knländischem DVleh
Lom Auslande herelnkommt, oder durch das-
Königreich durchreist, oder ins Ausland
sich beglebt, hat sich bei dem Grenz= Joll-
amte mit dem für das laufende Etats-Jahr
gelbeten Straßen-Abgabe-Patent zu legi,
timiren, widrigenfalls aber das für aus-
länvisches Blieh bienach (F. 7.) bestimmte
Straßengeld besönders zu emrlchten.
1½t½
Von der Straßen= Paten# Abgabe blei-
ben frei:
Dle Pferbe unb uͤbrigen Zug- und Trag-
Thlere des Khulgs, der Kbnigl. Familie,
der fremden Gesandten und dlejenigen
Dlenstpferde der Subalkerm# Offlzlere, welche
oben F. z.-III..Classe lit. d. ousgenommen.
slnd.
B. Vom ausländischen Vieh.
F. 7.
Von dem ausländischen Vleh, wesches her-
ein, hinaus, oder durch das Land geht, wird
folgende nach der Weite des Wegs (von
der Grenze an bis zu dem Bestimmungs-
Ort oder von dlesem bis zur Grenze) be-
rechnate Straßen- Abgabe erboben; naͤm-
lich auf eine Stunde:·