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wegen Bestechung, deren er für über- Am 1r. December ist: "
wiesen angenommen worden, so wie we- 5. Frledrich Martin, von Alpirspach,
gen Annahme einer unerlaubten Zech- Oberamts Oberndorf, wegen einet Real-Freibaltung,
neben Confiscation der von und einiger Verbal-Injurlen gegen seine
ihn ongenommenen vier kleinen Thaler, Mutter, ausgestoßener Drohungen gegen
seiner Stelle als Untersürster entsetzt, den Oberbeamten und unbotmäßigen Bezu
Bekleidung eines bffentlichen Amtes nehmens in dem Gesängniß unter Einfür
unfählg erklärt und zu Erstat- rechnung eines Tbells des erstandenen
tung sämtlicher Untersuchungs-Kosten Arrests als Strafe, neben der Verbindverurtheilt.
lichkeit zum Ersatze sämtlicher Untersu-An
demselben Tage ist: chungs Kosten, so wie des von ihm in
z. die lerige Gortliebin Gde, von Trall= dem Gefängnisse gestifteten Schadens
kingen, Oberamts Urach, wegen wieder- mit drei und einhalbmonatlicher
bolten und dabel ausgeselchneten Dieb- Zuchthausstrafe belegt worden.
stahls, auch wegen eines durch Anlehen An demselben Tage ist:
umer falschen Vorspleglungen verübten 6. die zu Sulz in Untersuchung gekom-Betrugs,
neben der Verbindlichkelt zum mene Benedikta Steiner, von Birken-Ersetze
der entwendeten Geldsumme, s bhard, Oberamts Blberach, wegen Verwie
der Arrest, und Umeersuchungs- bindung mit Gaunern, Berrugs durch
Kesten zu ein und einhalb jährlger Annahme elnes falschen Namens und
Juchthausstrafe mit derbem Willkomm dabel bartnäckig fortgesetzten Läugnens,
und zu nachheriger, wenigstens ein jäh- dann wegen längere Zelt angedauerten
riger Elnsperung in ein Zwangs= Ar- Conkublnats und Vaglrens, ferner webeltehaus
verurtbellt worden. gen nachgefolgter Tbeilnahme an zwel.
Am 3. Derember wurde: Diebstählen, neben der Verbindlichkeit
I. Johann Georg Rähle, von Bezingen, zum Ersatze ihrer Verbaft., so wie eines
Oberamts Reutlingen, wegen ehebrecherl- noch zu bestimmenden Antbeils an den
schen Conkubsnats, neben Zuscheldung der Untersuchungs Kosten und des Schadene
Hälfte der Umersuchungs-Kosten zu drei zu neunmonatlicher Zuchihausstrase,
und einhalbmenatlicher Festungs- nebst Willkomm und zu nachheriger we-Arbelt
verurppeilt. nigstens fünfmonatlicher Einsper=