Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

riger  Festungsarbeit  und  nachheriger
sechsmonatlicher  Einsperrung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus,  verurthellt.

An  demselben  Tage  ist:

15.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Mergentheim  in  Untersuchung  gestandenen
  Franz  Joseph  Hirnsteln  aus
Igersheim,  Oberamts  Mergenthelm,
wegen  mehrjährigen  Concubinats,  Vagi-445



rens  und  Fälschung,  dann  wetzen  mehrerer
  verübter  Diebstähle,  unter  denen
ein  großer  und  ein  ausgezelchneter  behriffen
  ist,  so  wie  wegen  Funddiebstahls,
neben  dem  Ersatze  des  Schadens,  Bezahlung
  seiner  Haft=  und  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  einjährlge  Zuchtbausstrafe
  in  Markgröningen  mit,  seiner
kränklichen  Leibesbeschaffenhelt  angemesener,

  Arbeit  ausgesprochen  worden.

a.)  Cioil  =  Senat,

Am  8.  Juli  ist:

1.  dle  von  Christepp  Schmid,  Bäcker  zu
Hessenthal,  Kl.,  in  Sachen  gegen  den
Haal=  und  Stadt-Pfleger  Bekh  zu  Hall,
Bekl.,  Entschsdigung  aus  einer  Bürgschafts-Verbindlichkeit
  betreffend,  ergriffene
  Berufung  gegen  eln  Erkenntniß  des
Oberamtsgerlchts  Hall,  wegen  versäumter
Notbfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  fär  verlassen  erklärt  worden,
unter  Verurthellung  des  Appellanten  lu
die  Kosten  der  zwelten  Instanz-Am

  12.  Jull  wurde:

2.  auf  dse  von  der  Gemcinde  Gunzach,
Kläágerin,  in  ihrer  Rechtssache  wider
Johann  Christoph  Guͤtner  daselbst,  Beklagten,
  ein  streitiges  Waldrecht  betreffend,
  erhobene  Nichtlgkeits-Klage  und
eventuelle  Berufung  gegen  ein  Erkenntniß

  des  Oberamtsgerichts  Crailsheim,
das  gedachte  Erkenntniß  wegen  Unzustämigkelt
  als  nichtig  aufgehoben,  unter
Verurtheilung  des  damaligen  Gerichts-Personals,
  in  die  bledurch  den  Querulamen
  verursachten  Kosten.

Am  1)7.  Juli  ist:

5.  in  der  Rechtssoche  erster  Instanz  zwischen

  dem  vormallgen  Auditor,  nunmehrigen
  Oberamtsgerichts-Aktuar  Medicus
in  Horb,  Klägern,  gegen  den  Herrn
Fürsten  Corl  zu  Hohenlebe-Bartenstein,
Beklagten,  Besoldungs-Räckstands-Ansprüche
  des  verstorbenen  Waters  des
Klägers  betreffend,  der  dem  Herrn  Beklagten
  am  3.  December  „616  auferlegte
Bewels  für  verlassen  erklárt,  und  condemnaterisch
  gegen  den  N.eren  Beklagten
erkannt  werden,  unter  einstweillger  Aus-4