606 Be#utsches Reihh. (Mai 24. 25.)
abwehren, auch in diesem Jahre wieder gut bestellt worden ist. Ihnen allen
spreche Ich Meinen Dank und Meine Anerkennung aus. Möge Gott ihre
Arbeit durch reichen Erntesegen lohnen! Ich beauftrage Sie, Mein lieber
Herr Staatsminister, diesen Meinen Dank und Meine'Anerkennung allen
Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
München, den 24. Mai 1917. Ludwig.
24. Mai. (Baden.) Ernährungsfragen.
Die Zweite Kammer beendet heute die am 21. begonnene Besprechung
der Ernährungsfragen. In der eingehenden Aussprache wurde u. a.
bessere Bezahlung der Gemeindebeamten, Kontrolle der Kommunalverbände,
Herabsetzung der Fleischpreise und energischere Vertretung der Wünsche der
süddeutschen Staaten in Berlin gewünscht.
24. Mai. (Karlsruhe.) 5.Deutscher Kongreß für Säuglingsschutz.
25. Mai. Denkschrift der deutschen Regierung über weitere
Maßnahmen gegen den Mißbrauch feindl. Lazarettschiffe.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ teilt unterm 24. folgende Denkschrift mit:
I. Die deutsche Regierung hat in ihrer Denkschrift über den Mißbrauch
feindlicher Lazarettschisse vom 29. Jan: 1917 nachgewiesen, daß die feindlichen
Regierungen, namentlich die britische, ihre Lazarettschiffe nicht nur
zum Zwecke der Hilfeleistung für Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige,
sondern auch für militärische Zwecke benutzt und dadurch das Haager Abkommen
für die Anwendung der Genfer Konvention auf den Seekrieg schwer
verletzt haben. Aus diesem Grunde hat die deutsche Regierung ein bestimmtes
Seegebiet in dem südl. Teile der Nordsee und dem engl. Kanal
für feindliche Lazarettschiffe als gesperrt erklärt mit der Wirkung, daß in
diesem Gebiete derartige Schiffe als kriegführende angesehen und ohne
weiteres angegriffen werden. Soweit sich die feindlichen Mächte über die
Denkschrift geäußert haben, ist von ihnen, wie nicht anders zu erwarten
war, der Mißbrauch der Lazarettschiffe geleugnet worden. Auffallenderweise
ist man dabei britischerseits nicht folgerichtig vorgegangen, indem die britische
Admiralität in ihrer Kundgebung nur die Beförderung von Truppen auf
Lazarettschiffen bestritten, die britische Regierung selbst dagegen auch die
Beförderung von Munition geleugnet hat. Gegenüber den zahlreichen, von
der deutschen Regierung vorgelegten Beweisstücken können solche Kundgebungen
der Feinde keinerlei Bedeutung beanspruchen.
II. Inzwischen hat die deutsche Regierung weitere Beweise für die
Benutzung feindlicher Lazarettschiffe zu milit. Zwecken erhalten;
von diesen sollen folgende als besonders bezeichnend hervorgehoben werden:
1. Der Kommandant des deutschen Unterseebootes U..meldet dienstlich,
daß er im Febr. 1917 auf einer sechzehntägigen Unternehmung im
nördlichen Aegäischen Meere bei Tage nur Lazarettschiffe gesehen hat.
2. Auszug aus d. Kriegstagebuch d. Kommandos eines deutsch. U-Bootes:
Datum und Zeit. Angabe des Ortes. Vorkommnisse.
22. Februar 1917
7 Uhr 18 Min. vorm. Länge = 37° 0°0 N
. ite — o 56
8 Uhr 05 Min. vorm. Breite 175 0 Mit Kurs 40% von der
Küste abgehalten, da ein Lazarettschiff
in Sicht kommt.
9 Uhr 10 Min. vorm. , Lazarettschiff meldet den
Standort des Bootes.(Aufpp
Unterschrift gefangener Funkspruch.)