Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

606  Be#utsches  Reihh.  (Mai  24.  25.)

abwehren,  auch  in  diesem  Jahre  wieder  gut  bestellt  worden  ist.  Ihnen  allen
spreche  Ich  Meinen  Dank  und  Meine  Anerkennung  aus.  Möge  Gott  ihre
Arbeit  durch  reichen  Erntesegen  lohnen!  Ich  beauftrage  Sie,  Mein  lieber
Herr  Staatsminister,  diesen  Meinen  Dank  und  Meine'Anerkennung  allen
Beteiligten  zur  Kenntnis  zu  bringen.

München,  den  24.  Mai  1917.  Ludwig.

24.  Mai.  (Baden.)  Ernährungsfragen.

Die  Zweite  Kammer  beendet  heute  die  am  21.  begonnene  Besprechung
der  Ernährungsfragen.  In  der  eingehenden  Aussprache  wurde  u.  a.
bessere  Bezahlung  der  Gemeindebeamten,  Kontrolle  der  Kommunalverbände,
Herabsetzung  der  Fleischpreise  und  energischere  Vertretung  der  Wünsche  der
süddeutschen  Staaten  in  Berlin  gewünscht.

24.  Mai.  (Karlsruhe.)  5.Deutscher  Kongreß  für  Säuglingsschutz.

25.  Mai.  Denkschrift  der  deutschen  Regierung  über  weitere
Maßnahmen  gegen  den  Mißbrauch  feindl.  Lazarettschiffe.

Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  teilt  unterm  24.  folgende  Denkschrift  mit:
I.  Die  deutsche  Regierung  hat  in  ihrer  Denkschrift  über  den  Mißbrauch
feindlicher  Lazarettschisse  vom  29.  Jan:  1917  nachgewiesen,  daß  die  feindlichen
  Regierungen,  namentlich  die  britische,  ihre  Lazarettschiffe  nicht  nur
zum  Zwecke  der  Hilfeleistung  für  Verwundete,  Kranke  und  Schiffbrüchige,
sondern  auch  für  militärische  Zwecke  benutzt  und  dadurch  das  Haager  Abkommen
  für  die  Anwendung  der  Genfer  Konvention  auf  den  Seekrieg  schwer
verletzt  haben.  Aus  diesem  Grunde  hat  die  deutsche  Regierung  ein  bestimmtes
  Seegebiet  in  dem  südl.  Teile  der  Nordsee  und  dem  engl.  Kanal
für  feindliche  Lazarettschiffe  als  gesperrt  erklärt  mit  der  Wirkung,  daß  in
diesem  Gebiete  derartige  Schiffe  als  kriegführende  angesehen  und  ohne
weiteres  angegriffen  werden.  Soweit  sich  die  feindlichen  Mächte  über  die
Denkschrift  geäußert  haben,  ist  von  ihnen,  wie  nicht  anders  zu  erwarten
war,  der  Mißbrauch  der  Lazarettschiffe  geleugnet  worden.  Auffallenderweise
ist  man  dabei  britischerseits  nicht  folgerichtig  vorgegangen,  indem  die  britische
Admiralität  in  ihrer  Kundgebung  nur  die  Beförderung  von  Truppen  auf
Lazarettschiffen  bestritten,  die  britische  Regierung  selbst  dagegen  auch  die
Beförderung  von  Munition  geleugnet  hat.  Gegenüber  den  zahlreichen,  von
der  deutschen  Regierung  vorgelegten  Beweisstücken  können  solche  Kundgebungen
  der  Feinde  keinerlei  Bedeutung  beanspruchen.

II.  Inzwischen  hat  die  deutsche  Regierung  weitere  Beweise  für  die
Benutzung  feindlicher  Lazarettschiffe  zu  milit.  Zwecken  erhalten;
von  diesen  sollen  folgende  als  besonders  bezeichnend  hervorgehoben  werden:

1.  Der  Kommandant  des  deutschen  Unterseebootes  U..meldet  dienstlich,
  daß  er  im  Febr.  1917  auf  einer  sechzehntägigen  Unternehmung  im
nördlichen  Aegäischen  Meere  bei  Tage  nur  Lazarettschiffe  gesehen  hat.

2.  Auszug  aus  d.  Kriegstagebuch  d.  Kommandos  eines  deutsch.  U-Bootes:

Datum  und  Zeit.  Angabe  des  Ortes.  Vorkommnisse.
22.  Februar  1917
7  Uhr  18  Min.  vorm.  Länge  =  37°  0°0  N
.  ite  —  o  56
8  Uhr  05  Min.  vorm.  Breite  175  0  Mit  Kurs  40%  von  der
Küste  abgehalten,  da  ein  Lazarettschiff
  in  Sicht  kommt.
9  Uhr  10  Min.  vorm.  ,  Lazarettschiff  meldet  den
Standort  des  Bootes.(Aufpp

  Unterschrift  gefangener  Funkspruch.)