nung der Pensieon fuͤr die Hinterbllebenen
nur der Gehalt derjenigen Stelle zu Grund
zu legen, auf welche der Dlener zu Folge
der Entscheidung zurückzusetzen gewesen
waͤre.
Entzleht sich der Diener elner gegen ihn
wegen Dienst oder gemeiner Vergehen an-
böngigen Untersuchung durch Selbst- Ent-
lelbung, so f#nd dessen Hinterbliebene eben-
falle der Pensten verlustig.
F. 39.
Was in Bezlehung auf dle Penslonen
und eine außerordentliche Unterstützung der
Staats-Dlener selbst im g. 36 bestimmt
worden ist, sindet auch bel Wlttwen und
Wailsen solcher Dlener, nach Bewandtniß
der besonderen Umstaäͤnde, Statt.
F. 40.
Die gegenwartigen Bestimmungtn la
Ansehung der Penslonen fuͤr Wittwen und
Kinder sind auch auf die Hinterbliebenen der
Mitglleber Unsetes Geheimen Raths in
dem Maße anwendbar, daß, außer dem Falle
Anner besenderen Zosicherung dle in der Ver-
fassungs· Urkunde (9. 5)) festgesetzten Pen ·
sions-Summen, ohne Räcksiche auf das
Dlenst-Alter, ouch der Berechnung der
Pensionen für die Winwen und Kinder zu
Grunde gelegt werden.
(.t
Zu Bildung eines elgenen DPensions-
Fonds für die Wittwen und Woisen der
Diener wlrd von allen Penslons-Berech-
tigten folgendes entrichtet:
1) Als Surrogat des bei den Wittwen-
Kassen gewbhnlichen Eintrints-Geldes:
von den kä#felg antustellenden Dlenern
bei der ersten Anstellung, Lesglelchen
von bereits Angesiellten in Absicht auf
Besoldungs-Erhöhungen, ein Vlerthell
der erhaltenen Besoldung eder Befel-
dungs, Erbdhung und zwar in oler
olerteljährigen Raten; wogegen die
bieberigen Tax= Schrelb= und Stem-
pel= Gebühren erlassen werden.
) Als jäöhrliche Belträge zahlen alle
Staats -Diener von Besoldungen,
Qulescenz-Gehalten und Penslonen
durchaus zwei Procent, welche zurück,
behalten werden.
Eine Räckjahlung der bler festge-
sezten Abzüge sindet unter kelnen Um-
ständen Statt. Ueberdies wied
5) zum Vortheil der Kasse folgender
Abzug an der Wlttwen--Pensslon ge-
macht:
Es erhbaͤlt naͤmlich eine Wittwt,
welche nicht mehr als achtzehn Johre
jünger 1st, als Ihr verstorbener Ehemann
wot, dlie ganze Wittwen, Pensson-