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Auf dey. Grung derselben wirb das Ge-
werbe- Steuer Cadaster in smilichen Ge,
mebiden und. Obgramts. Bezirken- geblldet,
und die. Umlage der im “- 5 bestimmeen
3%%%# fl. dorauf. volieges.
Vlertes Kapitel.
Die Grund-Steuer.
Gegeystäude der Besteurung.
s. 16,
Der reine Ertrag der. Orts-Markungen
im Ganzen, abgeschaͤht nach Fluren und
Gewaͤnden, bildet ok Grundlage der Be-
stegrung.
Es soll nee. bel den Aleckern die
Mittelzohl zoischen dem Anschlag und dem
wirklichen. Ermag des Zehemen, so- welt
bieses Moment zuserbeben ist, als ein An-
balts · Punkt benugt werden.
Die Grbe der Grundflache wird erho-
ben, entweder
a) aus bereite vorliegenden Vermessun-
gen, oder
b) aus Beschreibungen, volche olnf be-
clumte: Hrüße. der Fläche, r i*mie
##r
c) t. —- —ie Hüfen
„Muel, aus annähev#bden. Stm#rischen
KAbschaͤtzungen nach N Ge-.
wänden. ** 4
Grundloge 2 derseben.
0..15
Die #ösbähung, noh Zuupen, und Ge-
waͤnden schligßt in sich
3) die Untersuchung des Reoh-Ersrans;
b) den Ahzug der Cultur-Kosten, und
somit «
,(F).ylzzBestlznnxunq-de·srein-aErtrags-
von welchem
d) die N'al-asten
abgezogen, Wrden.
Untersuchung des Reh-Ertrags.
Bal der Umersuchung des Nöh-Ertrage
wird derjenige Cultur= Zustand, so wie dle-
jenige Benudungs · Art zum Grund celege,
welche nach den bestehenden brtlichen Ver-
bältulssen zur Zelt der Abschkeung als die
gewöhullche und regelmäßige erscheinen; es
ist daber auch der Brach-Einbau in dem
Grade zu berücksichtigen, in welchem er
af der Markung statt findet.
Nähere Bestemmungen darüber.
K. 119.
Fär-#diH## Elnschatzung selbst werden fol-
gende nähere Worschriften ertheilt:
a) Die Frächte werden in Normal-Prei-
sen angeschlagen, nemlich
latte Früchte, in einander gerechnet
1 Schft. 5 fl.