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schreiber, deren Gehalls- Anspruͤche die
nledrigste Klasse von Fuͤnfhundert Gulden
nicht errelchen, wird in Gemaͤßheit
vorstehender Grundsäde besonders ausgemltlelt
und mit Beräcksichtigung lörer
sonstigen Berhältnlsse durch anderwärtige
Aostellung, Qutescirung oder Penslonltung
vollzogen werden.
oJDiejenigen Amts = Substituten,
welche nicht von den Stadt= und Amtschreibern,
sondern auenahmsweise von
den Amts-Versammlungen oder vom
er Reglerung anf unwiderrustiche Weise
angestellt worden, sind den wrrklichen
Amtschreibern gleich zu achten.
Des an Uns gebrachte Gesuch, diedurch
die Organisatlen vom 78. Nov. 1377
errichteten vier Kreis -Regierungen
und oler Kreik-Finanz-Kammern.
anfzuheben, und fär die. Verwaltungs=Departements
des Innern und der Flnanlen
je eine Central= Stelle niederzusetzen,
vermögen Wir ulche zu bewilligen. Wlebelassen
es vlelmehr in der Houptsache bel
der gesetzlich bestehenden Elurichtung, gedenken
hlebel jedoch alle dlejenigen Ersparnllle
elntreten zu lassen, welche durch Auflö
### zelelicher Eommüfslonen, durch Einzie
hung entbehrlicher Stellen und andere admlstratioe
Wereinfachungen erzlelt werden
können.
Endkich wollen Wir dem auf Aufhebung.
der blsber abgesonderten Reglerung für die
Restdenzstadt Stuttgart gerichteten Antrage
enisprechen.
Zu Vollziehung der nach gegenwaͤrtigem
Abschled zu treffenden Anordnungen und
Verfügungen werden Wir hHiernéchstenseine
esgene Commisskon niedersetzen, wesbolb
Unsere Mlnisterlen der Justiz, des
Innern und der Finanzen die erforderlichen:
Einleltungen zu besorgen paben.
Gegeben, Stuttgart den 30. Junl 1331°.
Wil'shelm.
Der Minister der Justiz:
Frelherr v. Maurler:
Der Minister des Innern::
v. Otto.
Der Minkster der Fmanzens:
v. Weckherlin..
Auf Befeßl des Khniss:e:
Der Staats-Sekretaͤrn
WVellnagel.
Gedruckt bei G. Hasselbrisk, Buchdeucke#“