Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

kommene  Jobenne#  Scwarz,  Weingärener
  von  Bletigbeim,  Oberomts  Bestgbelm,
  wegen  dritten  Olebstahls,  neben
eohlung  seiner  Arrest  Aungs  und
Umersuchungs  Kosten,  ouch  Ersasz  des
Schadene  zu  sechsmonatlicher  Zuchehausstrafe
  und  nachheriger  Einsrerrung
in  ein  Zwangs  Arbeltsbaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
dee  Döuer  von  drei  Monaten.

Am  3.  Juni  wurde:

8.  dem  Daoid  Gänzle,  von  Küngen,
Oberamts  Eßlingen,  wegen  zweler  Dieb-Kähle,
  deren  einer  groß  und  ausgezeichvet

  ist,  und  welche  den  fuͤnften  Diebstabl
im  rechtlichen  Sinne  ausmachen,  auch
wegen  gewaltsamen  Ausbruchs  aus  dem
Gefängnisse,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  Bezahlung  fämiche:  Kesten
  elne  ein  jährige  Fuchrhausstrafe
mit  Willkemm  und  nachberige  Ein-Fperrung
  in  ein  Zwangs=  Arbeltsbeus
euf  sieben  Monate  mit  Einschluß  des
Rests  der  gegen  ihn  schon  fräber  ausge-Hrochenen
  Zwangs:  Arbeitshausstrafe  zuerkannt.


Am  12.  Juni  wurden  verortheilt:


9.  Jobann  Matihaus  Braun,  von  Oelbronn,
  Oberamts  Maulbronn,  wegen
wlederholten  Vagirens,  wegen  eines

Bii

Wald---  Erecesses,  unterlassener  Anzelge
unk  versuchren  Verkaufs  eines  In  seinen
Beflö  gekommenen.,  ihm  nicht  zugebbrenden
  Stäcks  Leinwand,  zu  frühen  Belschlafs
  und  Fdlschung  einer  Unterschrift
in  elner  unmittelberen  Bluschrifz,  auch
Vorbringung  unwob#er  Tbatsachen  in
derselben,  neben  Bezabkung  seiner  Aurest=
  Ajungs  und  der  Umrersuchungs-Kosten
  zu  olermontlicher  Zuche-Pausstrafe;


10.  der  zu  Böblingen  In  Untersuchung  zekommene

  Conrad  Su  pper,  von  Nufrintgen,
  Oberamts  Herrenberg,  wegen  Wlderfetzlichkeit
  gegen  Gensd'ormes,  neben
Bejablung  von  z  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  viermonatlicher  Festunge-=strofe.


Am  124.  Juni  wurder:

11.  geten  die  bei  dem  Oberamtsgerschea

Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
Anne  Marie  Schnip,  von  Waldhausen,
  Oberamts  Welxhelm,  wegen  großen.
wiederdolren  und  ausge  reichneten  Tiestabls,
  müßigen  Herumlaufens  und  Conkubinats,
  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
  und  Bezablung  ibrer  Arrest-,o
wie  2  der  Untersuchungs=  Kosten,  eine
zebenmonatliche  Zuchthausstrafe  er-TFannt.