derbem Willkomm und zu wenigstens ein-
jäbriger Eluschliehung in ein Zwongs-
Arbelrehaus verurthellt, auch wegen des
Schaden= und Kosten-Ersatzes das An-
gemessene verfäzt worden.
Am 9g. Juni wurde:
5. auf dse zu Reutlingen sta#ngehabte Un-
tersuchung
a) Elisabethe Catharine Martiniz, von
Honau, Oberamts Reutlingen, wegen
wiederholten Ehebruchs zu zwanzig-
wbchlger Zuchthausstrafe und zu Er-
stattung von der Untersuchungs-Ke-
sten verurtheilt;
b) Sebastian Sauer, von Mösfingen,
HOberamts Rottenburg, wegen Sbe-
bruchs, Unbotmäßlgkelt gegen das Ge-
richt und lelchtfertigen Anerbieten zur
eldlichen Erhärtung seiner Unschuld, ne-
ben Verféällung in 3 der Untersuchungs-
Kosten mit elner Festungs-Arbeitsstrafe
von drei Monaten und einer Wo-
che belegt.
Am 11. Juni wurde:
6. der zu Balingen in Untersuchung ge-
komme##e, bereits vermbge Erkennnisses
vom :4. August 319 (St. und Reg.
Bl. von 1829 S. 714) zu drei und
ein halbjähriger Festungs= Arbeits-
strafe verurthellte Johannes udwig,
von Oberstetten, Oberams Münslngen,
518
wegen großen und ausgezelchneten Dieb-
stabls, dessen er für überwiesen angenom=
men worden ist, so wle wegen dügens
und höchst ungebührlichen Betragens vor
Gerichr, neben der Verbindlichkelt zo
Erstattung des gestifteten Schadens und
der Untersuchungs-Kosten zu welterer
dreimonatlicher Festungsarbeit und
zu elner kbrperlichen Züchiigung don
fänffehn Ruthenhleben oder Stock-Stel-
chen verurtbellt;
5. der zu Rottwell in Untersuchung gekom-
mene Cbristian Wilmer, von From-
mern, Oberamts Balingen, wegen dei-
ten (jedoch dem Werth nach unbedeu-
tenden und ersetzten) Dlebstahls neben
der Verbindlichkeit zu Erstattung siner
Verbaft= Azungs und Untdersuchungs
Kosten zu sechsmoneltllcher Zucht-
Hausstrafe und zu nachheriger, wenigstens
dreimonatlicher Einsperrung in eln
Scangs-Arbeltshans verurhpellt.
Am 15. Juni ist:
6. Johann Martin Schmid, von Sondel-
fingen, Oberamts Urach, wegen ebebre=
cherischen Incests mit seiner Srief Doch-
ter zu ein und elnhalbjähriger
Zuchthausstrafe verurtheilt, auch in seine
Verbaft Kosten verfällt, das Ertkenniniß
aͤber den ihn treffenden Anthell an den