Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

derbem Willkomm und zu wenigstens ein- 
jäbriger Eluschliehung in ein Zwongs- 
Arbelrehaus verurthellt, auch wegen des 
Schaden= und Kosten-Ersatzes das An- 
gemessene verfäzt worden. 
Am 9g. Juni wurde: 
5. auf dse zu Reutlingen sta#ngehabte Un- 
tersuchung 
a) Elisabethe Catharine Martiniz, von 
Honau, Oberamts Reutlingen, wegen 
wiederholten Ehebruchs zu zwanzig- 
wbchlger Zuchthausstrafe und zu Er- 
stattung von der Untersuchungs-Ke- 
sten verurtheilt; 
b) Sebastian Sauer, von Mösfingen, 
HOberamts Rottenburg, wegen Sbe- 
bruchs, Unbotmäßlgkelt gegen das Ge- 
richt und lelchtfertigen Anerbieten zur 
eldlichen Erhärtung seiner Unschuld, ne- 
ben Verféällung in 3 der Untersuchungs- 
Kosten mit elner Festungs-Arbeitsstrafe 
von drei Monaten und einer Wo- 
che belegt. 
Am 11. Juni wurde: 
6. der zu Balingen in Untersuchung ge- 
komme##e, bereits vermbge Erkennnisses 
vom :4. August 319 (St. und Reg. 
Bl. von 1829 S. 714) zu drei und 
ein halbjähriger Festungs= Arbeits- 
strafe verurthellte Johannes udwig, 
von Oberstetten, Oberams Münslngen, 
518 
wegen großen und ausgezelchneten Dieb- 
stabls, dessen er für überwiesen angenom= 
men worden ist, so wle wegen dügens 
und höchst ungebührlichen Betragens vor 
Gerichr, neben der Verbindlichkelt zo 
Erstattung des gestifteten Schadens und 
der Untersuchungs-Kosten zu welterer 
dreimonatlicher Festungsarbeit und 
zu elner kbrperlichen Züchiigung don 
fänffehn Ruthenhleben oder Stock-Stel- 
chen verurtbellt; 
5. der zu Rottwell in Untersuchung gekom- 
mene Cbristian Wilmer, von From- 
mern, Oberamts Balingen, wegen dei- 
ten (jedoch dem Werth nach unbedeu- 
tenden und ersetzten) Dlebstahls neben 
der Verbindlichkeit zu Erstattung siner 
Verbaft= Azungs und Untdersuchungs 
Kosten zu sechsmoneltllcher Zucht- 
Hausstrafe und zu nachheriger, wenigstens 
dreimonatlicher Einsperrung in eln 
Scangs-Arbeltshans verurhpellt. 
Am 15. Juni ist: 
6. Johann Martin Schmid, von Sondel- 
fingen, Oberamts Urach, wegen ebebre= 
cherischen Incests mit seiner Srief Doch- 
ter zu ein und elnhalbjähriger 
Zuchthausstrafe verurtheilt, auch in seine 
Verbaft Kosten verfällt, das Ertkenniniß 
aͤber den ihn treffenden Anthell an den
	        
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