Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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zu  erhebende  weitere  Vergeben,  wegen
wlederhelten  Vaglrens,  in  Betracht  der

An  bemselben  Tage  wurde:
1„.  auf  die  vor  dem  Oteramtsgerich

früher  schon  deshalb  gegen  sie  erkannten
Strafen,  zu  achtmonatlicher  Zuche
bausstrase  zu  kudwigsburg,  und  nachbeeliger
  Necluston  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ellwangen  bis  zu  erprobten
Besserung,  wenligstens  aber  auf  die  Dau##
von  sechs  Monates  verurtheilt.

Am  14.  Juni  wurde:
1°5.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Aclen
in  Berhaft  und  Untersuchung  gekommene
Bernhardine  Schnellinger,  von  Pfannenstiel,
  wegen  fertgesetzten  Vaglrens
und  wlederholter  Unkerschlatzung,  zu  einjéheriger
  Zuchthausstrase  zu  Markge#=alnzen,
  und  nachheriger  einjähriger
Rekluston  in  dem  Zwangs,  Arbeltshause

In  Ellwangen,  verurthel#t.

An  demselben  Tage  wurdet

11.  In  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Gevabronn
  verhandelten  Untersuchungssache
Christlan  Blinzinger,  von  kendsiedel,
wegen  Diebstahlo,  unter  Beräckslchtigung
seiner  schon  erstandenen  mehrfachen  Correktionen,
  zu  einer  viermenatlichen
Zuchchausstrafe  zu  Markgrb#ingen  und
einem  Abschied  von  fünfzeben
Stock  Krelchen  verurthellt.

Crallshelm  gefährte  Umersuchung:

)  gegen  Johann  Leonhard  Breitenbs-Her,
  Schnelder  zu  Crailspeim,  wegen
ehebrecherischen  Cencubin#ats,  eine  Fe
stungestrafe  von  vier  Monaten;

b)  Margareihe  Weller,  den  Crallsheim,
wegen  gleichen  Vergehens  eine  dret
und  ein  balbmonatliche  Juchtbausstrafe
  zu  Markgebningen,  neben
dem  von  jedem  zu  tragenden  palben
Dbelle  der  Untersuchungs,  Koften,  er-V#nt.—


Des  16.  Juni  wurde:

13.  in  der  vor  dem  Oberemtsgerichte  Ha#

verhandelten  Untersuchungssache  gegen  den
lodigen  Schafknecht  Frledrich  Hartnek,
von  Eßlingen,  wegen  verübten  großen
und  einfachen,  im  rechtlichen  Sinne
iwelten  Schaf-Diebstahls,  so  wle  wegen
Ver##ntrenung,  und  wegen  oierter  und
fünster  Srertatlon,  derselbe  zu  neusmenatlicher,
  selnen  kränklichen  Umständen
  angemessener  Festungsarbeit,  wie
auch  zum  Ersatz  der  aufgegangenen
Kosten  und  des  Schadens,  in  so  wel
solches  noch  nicht  gescheben,  verurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

14.  zegen  Michael  Schleicher,  von  Wat