634
4. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Kirchheim gefährten Unterfus
chung:
a) Andreas Hack, von Lindorf, wegen
lificirt, der andere unter erschwerenden
Umständen veräbt ist, über den erstan
denen Arrest, noch ju achtmonatll-
licher Festungs Arbeltsstrafe; g#-
zwel in Genossenschaft verübter Dieb,
stähle, von welchen der eine erschwert,
und durch Einstelgen und Einbruch
anallsielrt, der andere unter erschweren-
den Umständen veräbt ist, dann wegen
eines einfachen und kleinen, aber der
Summe elnes großen sich nähernden
Dlebstahls und eines Wald-Frevels,
unter Einrechnung eines Dbells des er-
standenen Arreskes, noch zu Jzeben-
monatlicher Festungs-Arbeltsstrafe;
5) Adam Gänzle, von eindorf, wegen
zwei in Genossenschaft verübter Dleb-
stähle, von welchen der elne erschwerk,
und durch Elnstelgen und Einbruch.
äuallfieirt, der andere unter erschweren-
den Umständen verübt ist, so wle we-
gem elnes klelnen und elnfachen Dieb-
Kahls, über den erstandenen Arrest,
noch zu neunmonatlicher Festungs=
Acbeltsstrase mit einer seiner körperli=
chen Beschaffenhel#t angemessenen Be-
schäftlgung;
e) Wilhelm Vogel, von kLindorf, wegen
wel in Genessenschaft veruͤbter Dieb-
staͤble, von welchen der eine erschwert,
und durch Einstelgen und Einbruch aua-
gleich wurde gegen saͤmtliche drel In-
quisiten wegen des Kosten= und Sche,
dens-Ersetzes das Angemessene verfügt.
Am g. Junk ist:
65. gegen den bel dem Oberamtsgersche
Saulgau iIn Umersachung gekommene
Matthäus Naker, von Scheer, wegen
mebrerer zum Theil unter erschwerenden
Umständen verübter Diebslähle, auch be-
trüglicher Holzverkäufe, neben der Ver-
bindlichkelt zum Ersotz des Schadens, s#
weit solcher noch uscht geleister ist, und
unter Verfällung in sämreiche Untersu-
chungs = Kosten, sechemonatliche Fe-
stunge-Arbeirsstrafe erkannt worden.
Am 14. Junk wurde verurthbellt:
6. Johann Helorsch Ammann, ven Geis-
lingen, welcher bei der Kriminal Umer,
suchungs-Commission gegen dle in dem
Donau Kreis emtdeckte Jannerbende 1#
Biberach in Untersuchung kam, wegen
wlederholter Landstrelcherel, weeholb in
in dem Straf. Erkenntniß vom a20. Nov-
v. J. ein Strafzusatz vorbehalten wol-
den, zur Elnsperrung in das Zwangt-
Arbeltshous bls zu erprobter Besserung,
wenlgstens aber auf die Dauer von oler