Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

selbrief in Contumaciam fuͤr anerkannt 
angenomen, und Bekl. in die einge- 
klagte Wechselforberung nebst Verzugs- 
Zinsen, Kosten und Schaͤden verurihellt. 
14. In der Appellatlonasache von dem 
Oberamtsgerichte Brackenheim zwischen 
Jakeb Schwarz, von Duͤrrenzimmern, 
Bekl., Anten, und Magdalena Traub 
in Nordheim, cum curatore, Kl., 
Aiin, und 
15. In der Appellationssache von demselben 
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Oberamtsgerschte zulschen ebendemselben, 
Bekk., Anten, und Chrigtine Kurs, von 
Beockenhelm, cum cursetore, fl., 
Min, Ansprüche ous unehellcher Schnoͤn- 
gerung betreffend, wurde dle gegen die 
Erkennenssse vom 20. Jen. b. J. ergrif- 
sene Berufung wegen Versäumnisses der 
Notbfrist zu Elnreichung der Beschwer- 
deschrift durch Erkenntniß vom 22. Mai 
und ius. den 16. Juni, für verlassen en 
klärt. 
77. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Erlmisal-Senet. 
Am 2. Juli wurder 
„ ber zu Herrenberg in Untersuchung ge- 
kommene Pelagius Schmid, von Abhl- 
dorf, Oberamts Horb, wegen elnes mit- 
selst sogenannter Hackenschlüssel in dem 
Pfarrbause zu Mezingen versuchten Dieb- 
stahls, in Betracht, daß derselbe wegen 
consummirten Dlebstahls bereits zum drit= 
tenmal pelnlich abgestrast worden ist, so- 
dann wegen Vagirens, neben der Ver- 
blndlichleit zum Ersaße selner Verhaft- 
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu 
ein und einhalb jähiiger Zucht- 
hausstrafe und zu nachheriger Einschlle- 
hung in ein Zuangs-Arbeitshaus auf we- 
augstens ein Jahr vermthellt. 
EAm 6. Juli wurden verut- 
theilt: 
. Alols Amma, von Delßlingen, Ober- 
amts Rottwell, wegen attentirten vievten 
Dlebstabls, dessen er in Rechten für 
überwlesen angenommen worden ist, #e- 
ben Verfällung in seine Verhaft= und 
[(ämtliche Untersuchungs-Kosten zo drel- 
monetlicher, Zuchiha#sstrafe und jn 
nachherlger wenigstens dreimonetll- 
cher Einschllehung in eln Zwangs-Ar- 
beitshaus; 
3. Jobo#n Martin Brandstetter, ven 
Glems, Oberamts Urach, wegen Wlder= 
se#lichkeit, verbunden mit Verletzung des 
Gerlchtsdieners, Unbotmäwigkeit und gre-
	        
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