Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Conkubinats und wiederholten Vagirens, tersuchungs-Kosten, mit Einrechnung 
neben der Verbindlichkeit zu Erstattung eines Thells des erstandenen Arrests 
ihrer Verhaft-Azungs= und à# der Unter- lur Strafe, zu einer jehnmenatll- 
suchungs-Kosten, zu fünfmonatlicher chen Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt, 
Zuchtpausstrafe und zu nachheriger wenlg- nach deren Erstehung er unter genaue 
stens dresfmonatlicher Elnschliezzung ortspollzelliche Aufsicht gestellt werden 
in ein Zwangs-Arbeitshaus; soll. 
#. Matthlas Bek, Stadt-Baumelster An demselben Tage ist ferner: 
und Färber zu Rotkenburg, wegen Fäl= 1050. Johann Georg Scheurer, von Beb- 
schung einer bffentlichen Urkunde, deren dorf, Oberamts Herrenberg, weyen zweler 
er In formeller Bezlehung. für überwie- durch angelegte Gewalt auggejelchneter 
sen angenommen wurde, neben Ent- Diebsiähle, wevon der eine die Summe 
sedung von der durch ihn bekleideten elnes großen überstelgt, und als Hous- 
Stelle eines Stadt-Baumelsters, und Diebstahl anzusehen ist, mit Näcksicht 
Un fäblskelts-Erkléárung zu Beklei- auf die wegen früherer Diebstähle bereits 
bung elnes bffemlichen Amts, zu oler- statigehabten Correktionen, unter VPerfl- 
zehntäglser Gefänznißstrafe und zum lung in sämtliche Verhafr= und Untrr- 
Ersatz sämtlicher Untersuchungs- Kosten suchunge-Kosten mit achtmonatlicher 
verurthellt werden. Festungs-Arbeitsstrafe belegt worden, 
Am 16. Juli wurder unter Vorbehalt eines Straszusohes für 
9. der zu Urach in Umtersuchung gekom- den Fall, daß sich bel der angeordnetes 
mene Schloffer-Geselle Andreas Chrüst, fernern Untersuchung noch eine weitere 
von Biberach, wegen zweier zwar ein- Verschuldung ergeben sollte. 
fachen und ersten, aber im rechtlichen Am rs Juli wurden verur- 
Sinne großen Diebstähle, sodann wegen tbeilt: 
weler Umerschlasungen, wie endlich 2:, der zu Oberndorf in Untersuchung ge- 
wegen Annahme eines falschen Namens kommene Bauernkuecht Jehannes Ried- 
und Standes, neben der Verbindlichkelt. linger, von Thumllugen, Oberamts 
zu Erstattung des. gestiffeten Schadens, Freudenstadt, wegen wlederholten und 
so writ solper noch nicht ersetzt ist, und zuglelch im rechilichen Sinne grohen und 
Ersotz sämtlicher Berhaft= und Un- eusgejelchneren Dlebstahls, neben der
	        
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