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Conkubinats und wiederholten Vagirens, tersuchungs-Kosten, mit Einrechnung
neben der Verbindlichkeit zu Erstattung eines Thells des erstandenen Arrests
ihrer Verhaft-Azungs= und à# der Unter- lur Strafe, zu einer jehnmenatll-
suchungs-Kosten, zu fünfmonatlicher chen Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt,
Zuchtpausstrafe und zu nachheriger wenlg- nach deren Erstehung er unter genaue
stens dresfmonatlicher Elnschliezzung ortspollzelliche Aufsicht gestellt werden
in ein Zwangs-Arbeitshaus; soll.
#. Matthlas Bek, Stadt-Baumelster An demselben Tage ist ferner:
und Färber zu Rotkenburg, wegen Fäl= 1050. Johann Georg Scheurer, von Beb-
schung einer bffentlichen Urkunde, deren dorf, Oberamts Herrenberg, weyen zweler
er In formeller Bezlehung. für überwie- durch angelegte Gewalt auggejelchneter
sen angenommen wurde, neben Ent- Diebsiähle, wevon der eine die Summe
sedung von der durch ihn bekleideten elnes großen überstelgt, und als Hous-
Stelle eines Stadt-Baumelsters, und Diebstahl anzusehen ist, mit Näcksicht
Un fäblskelts-Erkléárung zu Beklei- auf die wegen früherer Diebstähle bereits
bung elnes bffemlichen Amts, zu oler- statigehabten Correktionen, unter VPerfl-
zehntäglser Gefänznißstrafe und zum lung in sämtliche Verhafr= und Untrr-
Ersatz sämtlicher Untersuchungs- Kosten suchunge-Kosten mit achtmonatlicher
verurthellt werden. Festungs-Arbeitsstrafe belegt worden,
Am 16. Juli wurder unter Vorbehalt eines Straszusohes für
9. der zu Urach in Umtersuchung gekom- den Fall, daß sich bel der angeordnetes
mene Schloffer-Geselle Andreas Chrüst, fernern Untersuchung noch eine weitere
von Biberach, wegen zweier zwar ein- Verschuldung ergeben sollte.
fachen und ersten, aber im rechtlichen Am rs Juli wurden verur-
Sinne großen Diebstähle, sodann wegen tbeilt:
weler Umerschlasungen, wie endlich 2:, der zu Oberndorf in Untersuchung ge-
wegen Annahme eines falschen Namens kommene Bauernkuecht Jehannes Ried-
und Standes, neben der Verbindlichkelt. linger, von Thumllugen, Oberamts
zu Erstattung des. gestiffeten Schadens, Freudenstadt, wegen wlederholten und
so writ solper noch nicht ersetzt ist, und zuglelch im rechilichen Sinne grohen und
Ersotz sämtlicher Berhaft= und Un- eusgejelchneren Dlebstahls, neben der