Obrist v. Koseritz auf sein Ansuchen wieder
in Dicnusithátinkeit gesetzt, und dem
dritten Infanterie- Regimem zugerhellt;
auch den Unterlieutenants v. Bischer
des dritten Reiter-Reglments und Dünger
der Artlllerie dle nachgesuchte Entlassung
aus dem Milltär, und zwar ersteren
mit dem Chbarakter als Oberlieutenant erthellt,
und
unterm 9. d. M. wurde der der Gensd'armerie
zur Di. ustleistung zugetheilte
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Artillerie-Umerliertenant v. Wallbrunn
zum Olerlleutenam ernannt;
der dem ersten Reiter-Regiment zugetheilte
Unterlieutenant v. Malchus bel
dem dritten Relter-Reglment cingerheilt;
der Unterlieutenant Graf v. Waldburg-=Zeil-Trauchburg
des ersten Infanterie:
Regiments zur Artillerle versetbt, und
endlich
der dem zwelten Infanterle-Regbnem
zugetheilte Oberlieutenant v. Schade beie
dem ersten Infanterie-Regiment eingethellt.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
des Ministerium des Innern.
Allgemelne Bekanntmachung, die landu#tyschartlichra Fecke betrend.
Damit der bel Gründung des land wirtbschaftlichen
Festes zu Cannstadt vorgeschte
Zweck, die Verbesserung der Vlebzucht durch
Auszeichnungen zu beftrdern, umfassemer
erreicht werde, haben Se. Kdnigliche
Majestät allerzuädigst onzuordnen geruht,
daß zugleich auch jährlich in den
steben Oberamts-Städten Biberach, Rledlingen,
Münsingen, Göppingen, Hall, Besigbeim
und Rottenburg, je 16 Dreis-Medaillen
an die Besttzer der vorzäglichern
im Lande gefallenen und erzogenen Pferde,
Rindvieb-Stäcke, Schafe und Schweine
ausgetheilt werden soll. u.
Um die Cigemhümer der Pferde über
den Werth derselben vorher zu belehren,
wird der Königl. Land-Ober-Stallmelster
künfeig bei Regullrung des Bescheel-Registers
die hiezu auf die Bescheel-Platten
einberufenen vlerjährigen Hengste und Stuten
untersuchen.
An dem von dem Oberamt oblger Staͤdte