Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

so  wie  uͤberbaupt  alle,  welche  sich  zum
Wetirennen  in  Cannstadt  einsinden  wollen,
mit  einem  Zeugniß  über  die  Abkunft  ihrer
Merde  zu  versehen.

Der  erste  Rennprels  besteht  in  einer
Medoille  und  30  Dukaten.

Der  zweite  in  elner  Medgille  und

#z0  Dukaten.

Der  dritte  in  einer  Medeille  und
ro  Dukaten.

Endlich  wird  zu  Erböhung  des  allgsmeinern
  Interesse  bei  dem  landwirthschaftkichen
  Feste  auch  die  Vorkehrung  getreffen
werden,  daß  die  bei  dem  landwirthschaftlich

  n  Vereine  und  Instltute  vorgekommenen,

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der  Sffentllchen  Aufmerksamkest  würdigen
Natm=  und  Kunst-Produkte  zur  Schau
gestellt  werden;  wer  daher  irgend  ein  dersleichen
  Produkt-  bffentlich  bekannt  machen
wlll,  wird  hledurch  eingeladen,  entweder
am  2y7.  September  Nachmittags  sich  damit
iu  Cannstadt  einzusienden,  oder  dasselbe  vor
Ende  Augusts  an  die  Central-Stelle  des
landwirthschaftlichen  Vereins,  mit  schriftlicher
  Angabe  der  sich  auszeichnenden  Elgenthümlichkeiten,
  so  wie  der  Anwendung,
einzusenden.

Stuttgart  den  7.  Februar  3831.
v.  Otto.