Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Mißhardlung verübter Wlderse#llchkeie 
getzen den Woldschäten Christoph Fee- 
ser, von Albershausen, jeder, neben 
Berfällung in einen angemessenen Thell 
der Untersuchungs-Kosten, zu olerme- 
natlicher Festungs= Arbeitsstrafe; 
11. Magdalene Sommer, von Hayingen, 
welche bei dem Oberamtsgerichte Mün- 
sungen in Untersuchung kam, wegen Ehe- 
bruchs, wlederholten Unzuchts-Vergehens, 
mässigen Herumziehens und falscher An- 
gaben vor Gerlcht, neben Verfällung in 
einen angemessenen Thell der Untersu- 
chungs-Kosten, zu olerzehnwbchiger 
Zuchthausstrafe in Markarbalntzen; 
123. auf die von dem Oberamtögerichte 
Blaubeuren geführte Untersuchung, An- 
dreas Sibhr und dessen Stleftochter 
Christine Seyfang, von Gerhausen, 
wegen verübten Incests, bezlehungsweise 
zu anderthalbjähriger Festungs= und 
Zuchthaus-Arbeitestrafe; zugleich wurde 
jedem dleser beiden Inquistteo die Hälfte 
der Umersuchungs-Kosten zugeschieden. 
An demselben Tage ist: 
13. gegen den bei dem Oberamtsgerlchte 
Ravensburg in Untersuchung gekommenen 
Johannes Wleser, von Weller, wegen 
zwei klelner Diebstähle, von denen der 
eine ausge ##eschnet ist, sodann wegen Un- 
boimaͤßlgkeit gegen ebrigkestliche Befehle 
und Uncheberschaft bel einer Rauferai 
mit seinem Stlefsohn, endlich wegen afo- 
ulschen Lebenswandels, neben Zuscheidung 
sämtlicher Kosten, e#ine ein= und ein- 
balbmonatliche Festungsstrafe und 
nachherige zweimonatliche Einfsper- 
rung in dem Zwangs= Arbeitshause zu 
Ulm erkannt werden. 
Am 35. August wurden verur- 
tbeilet: 
14. auf die bel dem Oberamtsgerichte Ulm 
geführte Umersuchung, Sibille Eszlin, 
von Ulm, wegen driner Diebstahls= 
Beihülfe und Thellnahme, ferner wegen 
Landstreicherei in Genossenschaft mit be- 
rüchtigten Jaunern, zum zweitenmal 
wlederholter Umerschlagung und in 
gleichem Maße wiederholten Unguchts- 
VBergehens, endlich wegen Angabe eines 
falschen Ramens vor Gericht, neben 
dem Kosten= und Schadens-Ersotz zu 
ein= und einhalbjähriger Zucht- 
bausstrafe zu Ludwigsburg mur Will= 
komm und Abschled, und nachheriger Ein- 
sperrung in dem Zwangs-Arbeitshaue 
zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- 
lgstens aber auf dle Dauer von einem 
Jabre; 
16. auf den Grund der von dem Oberamt 
Gelßlingen geführten Untersuchung Jehan- 
nes Hommel, von Ueberklagen, wegen
	        
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