Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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erlassenes Dekret an den Staats-Sekretär, die jewelligen Gehesmen Cabinets-Kapu, 
zu bestimmen geruht, daß listen in der neunten Siufe 
die derzeit angestellten Geheimen Cablnets- khn N bebn . hielt der auf 3 
kretärs In der fünften Stufe Mzerdiert der obfIt 
Se 7 katbollsche Pfarrei Beuren, Oberam# 
Wangen, ernannte Vikar Kaver Stell- 
der jewellige Gehelme Cabinets-Registra- 
bouser in Zell die Königliche Bestktiguaz. 
kor in der slebenten Stufe, und 
II. Verfügungens der Departements. 
A.) Des Justtz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
der Bekanntmachung vom 35. Okt. ibil 
(Staats= und Regierungs-Blatt S. 59.) 
elngerlchtet seyn müssen, bis zum 15. Ne- 
vember dleses Jahrs bel der unterzelchneten 
Stelle um so gewisser einzurelchen, als in 
Falle der Rcht-Einhaltung dieses Termi## 
der Nachtheil des Ausschlusses von dr 
nächsten Semester-Prüfung für die Sium 
Alle Rechts-Candldaten, welche stch um 
Zulassung zu der nach Art. I. der Dieast- 
Prüfungs-Instruktion für das Könlgl. Ober= 
Trlbunal vom 30. Nov. 1830 (Staats- 
und Reglerungs-Blatt S. 6.5) im Monat 
December des laufenden Jahrs bei dem 
Khalgl. Ober-Tribunal Statt sindenden 
Semester-Prüfung melden wollen, werden 
gen unfeblbar elntreten wäürde. 
plermit aufgefordert, ibre diesfälligen Ge- 
sache, welche genau nach den Vorscheiften Stuntgart den 3 2. Oktober 1821. 
Maurcler. 
"“B.) Des Departements des Innern: 
Des Khnigl. Studlenraths. 
Erledigung der Stelle eines Lehrers der sechsten Klasse am hiesigen mittleren Gymnassum. 
Hurch die dem Professor Noth am ple Königl. Eutschllezung vom 29.5. M. aller- 
Uyen Gymnaftum auf sein Ansuchen durch gnaͤdigst bewilligte Entlassung von selnn
	        
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