Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Medielual-Assesser Haußmann trägtt 
dle äugeren Formen der nüglichern Haus- 
Thiere In besonderer Bezlehung auf deren 
Brauchbarkelt und Werth, das sogenannte 
Exlericur vor, Hlerauf das Gesamte der 
Wund-Arznelkunst fär Thler-Aerzte, und 
wlrd hlebel jede Gelegenheit zur Ausübung 
benutzen; er beschlleßt den Vortrag mit der 
(Plersrztlichen Geburtshülfe. 
Ober-Tpie-Arzt Hördt wird das zum 
richtigen Huf-Beschlag erforderliche über 
den Bau des Pferde-Fußes, so wle die 
hleher sich bezlehenden Geundsätze des Be- 
schlags für die mannigfach gestalteten Pfer- 
debäse mit praktischer Anleirung, blerauf 
das Gesamte der Blehzucht und endllch 
besondere Anleltung zur Ausübung der 
ulchtigern thlerärplichen Operatlsonen geben. 
Medlelnal-Rath Dr. Walz beginut mit 
der Knochenlehre der Hausthlere, geht dann 
auf die anschauliche Darstellung der als 
Hellmittel ein#olrkenden Stoffe über, und 
liest blerauf nach gegebener Einlelrung in 
die Krankheits-ehre über die besondern 
Haus hier-Krankhelten und deren Behand- 
lung sowohl, als das süc das gerlchtliche 
und polizelllche blemit in Verbindung ste- 
bende. 
Von 3—9 Uhr 
Nachmittags tn den Monaten 
Morgens, balb 4 Uhr 
December 
und Januar, in den übrigen Morgens ven 
7—68 Ubr, Nachmittags von 6—6 Uhr 
wird unentgeldlich tblerärzelicher Nath über 
alle vorkommenden Krankheiten der Haus- 
tbiere auch in gerichtlicher Bezlehung er, 
theilt; kranke Thlere, deren Zustand sorg: 
fältige Beobachtung und Bebandlung er 
ferdert, werden in den Soeltal aufgenom, 
men, und unbemittelte Thler-Eigemhümer 
räcksichtlich des Aufwands sowohl an Au- 
nei, als Nahrungs-Mitteln auf die sche- 
nendste Weise behandelt werden. 
Die Beschlag-Schmidte unter der beser 
dern Aussiche des Lehr-Schmidts Groß san 
in den Monaten December, Januer um 
Februar, Vormittags von 11 — 12 Uhn, 
Abends nach 3 Uhr, In den übrigen Mon 
ten von 6—y7 Uhr Morgens, Abends naqh 
6 Uhr für jeden Tpellnehmer gegen bllite 
Entschädlgung offen. 
Operationen, welche nicht schleunlg vor- 
genommen werden mässen, sinden in den 
um Beschlage bestimmten Stunden stal. 
Zum Umerricht küanen wegen bedinge 
Raums und Zwecks der Anstalo nur kie 
jenigen zugelassen werden, welche unter dit 
Verbindlichkel:, den ganzen Johres-Kor- 
zu durchlaufen, als Zöglinge für das erse 
Schuljahr aufgenommen worden sind. Deu 
jeulgen Bewerbern,, deren Gessuche bel der
	        
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