sehr fühlbare East ist nun den Gemeinden,
Soltélern, Gutsbesltzern, selbst der Staats=Kosse
durch den Jaterkalarfonds abgenommen,
und die Geistlichen sehen ihr Loos sowohl
in Aufbringung eines Tischtlrelgebers,
als auf den etwalgen Unglücksfoll, da#on
wirklich Gebrauch machen zu mässen, sehr
verbessert. Es versteht sich übrlgens, daß
diese Ausgaben von den betreffenden Gelstlichen,
wenn er zu Vermögen kommt, oder
aus seiner Verlassenschaft ersezt werden
müssen.
d) Zu den Kosten der nothwendigen aufßerordentlichen
Vikarien.
Wenn ein Pfarrer für längere Zelt außer
Stand kommt, selne Obllegenhelten zu erfällen,
und eines Blkars nothwendig bedarf,
auch das zu Haltung desselben erforderliche
Einkommen niche hat, und niche wobl versetzt
werden kann, so wird ihm aus dem
Interkalarfonds eln Beltrag gegeben.
Elnen besondern Worthell gewährt der
Interkalarfonds den Pfarrern und Kaplänen,
welche wegen einer außerordentlichen
Ausgabe für ühre Kirchenstelle eln Proolsorium
ju übernehmen haben; indem sie
allda eben so lelcht das Anlehen bekommen,
als die thellweise Abzahlung machen könneu.
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IV. Verwaltung und Rechnungs-Ablegung.
Der betreffende Landkapltels-Kammere
führe über jede erledlgte Kirchenstelle unter
der Controle des Dekans dle Verwahung,
tpells nach den ergangenen besonderen Veschrifeen
vom 24. November 1810, 26. debruar,
30. März und 4. Aprll 13:1, #.
Januar und 20. Juni 1312, 1. und 22.
Aprll 1813, 13. April 1815, 0. JanunB,
23. Februar und 9. August 1816, 19.38
bruar 1319, 15. Januar und 11. Ar#u
182o, thells nach den JInstruktionen, welce
von den Kirchenpfrändnern, auch von den
Stiftungs-Pflegern zu beobachten slnd. Ri
dem Ende des Rechnungs jahrd. schidt de
Kammerer die Rechnung same Beleg#
durch das Dekanat an den kothollschen Kuchenrath
elm. Sier wird ste von dem amgestellten
Reolsor geprüft, und vom Collegb
abgehrer. Mie dem Abbör= Negeß erzt
kusleich die vom Neolsor gemachte Vertbeilung
des Hfründ, Elnkommene (Dekoratlon,
Abkurung) zwischen dem obgekem,
menen Kirchenpfruͤndner, dem Deknn (l
oben) dem Interkalarfonds, und dem nach
folgenden Kirchenpfründner, nach Taze-,
Erglebt sich keln Aastand, so wird dle Ab
kurung vom Lvandkapliels= Kommerer ur
kundlich vollzogen, und die zum Interkle
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