Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

GHurde durch Beschluß vom 20. und 
ins. 29. Oltober die Appellation wegen 
versaͤumter Nothfrist zu Einrelchung 
der Beschwerdeschrift unter Verurtbef# 
lung des Amten in dle Kosten dieser Inn 
stanz für verlassen erklärt. 
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Crimlusl-Senat. 
Am 1. Oktober ist: 
1. Johannes Strobel, don Gränmett= 
sterten, Oberamts Oberndorf, wegen 
#welten quallsizirten und dabel ausge- 
zeichneten, dem Betrage nach jedoch 
kleinen Diebstahls, neben der Verbind= 
lichkeit zum Ersatz des gestifteten Scha- 
dens, so wie der Verhaft= unb Untersu- 
chungs-Kosten, zu sechsmonatlicher 
Festungs-Arbeiltsstrafe verurtheilt wor- 
den. 
Am 5. Oktober wurden verur 
theilt: 
. der zu Rottenburg in Untersuchung ge- 
kommene Joseph Us, von Zimmerm 
unter der Burg, Oberamts Rottwell, 
wegen Markt-Dlebstohls, in Betracht 
daß er wegen gleichen Vergehens schon 
zum viertenmal peinllch bestraft worden 
ist, sorann wegen Begirens, neben der 
Werbladlichkeit zu Erstattung selner Ver- 
haft= und sämtlicher Unkersuchungs Ko- 
sten, zu achtzehnmonatlicher Zucht- 
bausstrafe, und zu nachherlger weulgs-. 
stens neunmonatlicher Elnschlleßung 
In ein Zwangs-Arbeltshaus; 
5. der zu Calw in Untersuchung gekom- 
mene Johann Georg Stoll, Bauern- 
knecht von Wenden, Oberamts Nagold, 
wegen wlederholten und großen Dieb- 
stabls, Betrugs und Scortations-Ver- 
gehens, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatze des gestifreten Schadens, so wie 
zu Bezahlung selner Arrest= und eines an- 
gemessenen Theils an den Untersuchungs- 
Kosten, ju oler und elnpalbmonat= 
licher Festungs-Arbeitsstrefe. 
Am :. Oktober wurde: 
4. der gewesene Bärgermeister Jakeb 
Maler, von Renfrizhausen, Oberamis 
Sulz, wegen unordemlicher Rechnungs- 
Führung und dadurch herbeilgeführten 
Kassenrests, neben der Verbindlichkei# 
zum Ersatz des Rests samt Zinsen, (Gwie 
zu Erstattung fämtlicher Untersuchunzs- 
Kosten, zu Bekleldung einrr verrechnenden 
Stelle für unfähig erklärt, und mie 
vierw#chiger Gefängnißstrafe belegt 
3.
	        
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