Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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An demselben Tagt wurde wel- 
ter: 
8. der Schultheiß Jobannes Rukgaber, 
10. Johann Martin Schneider, 
von Bleringen, Oberamts Horb, wegen 
Unterschlagung eines bedeutenden ihm 
als verpflichteten gutsberrschaftlichen Ka- 
stenknecht anvertraut gewesenen Frucht- 
Quantums und zu deren Bedeckung be- 
gangener Urkundenfälschung, neben Ent- 
seung von selner Stelle, und Unfé- 
blekelts-Erklärung zu Versehung ei- 
nes bffentlichen Amtes, und neben der 
Verbindlichkelt zum Ersatz des gestlfteten 
Schadens so wie zu Erstattung eines 
angemessenen DTheils an den Untersu- 
chungs Kosten, mit dreimonatlicher 
Festungs-Abeitsstrofe belegt. 
Am 438. Oktober wurden ver- 
urthbeilt: 
der ledige Küfer Jehannes Haizis, 
von Sulz, wegen thätlicher Widersetz= 
lichkeit gegen einen Gensd'armes, und 
wegen Concubinats, neben Bezahlung 
seiner Arrest= und sämtlicher Unterfu- 
chungs Kesten, zu olermonatlicher 
Festunge= Arbeitsstrafe; 
von 
Schbubrunn, Oberamts Calw, wegen. 
eines zwar kleinen, aber in Genossen= 
schaft und unter erschwerenden Umstän- 
den begangenen im rechilichen Sinne 
dritten Diebstohls, neben Ersta tung sel- 
ner Arrest= und der büälfilgen Unter- 
suchungs-Kosten, zu fünfzehnmonar= 
licher Zuchthausstrafe mit Willkemm 
und Abschied, und zu nachheriger 
wenigstens achtmonatlicher Einschlie- 
hung in ein Zwangs-Arbeltshaus. 
An demselben Tage ist ferner: 
11. gegen die zu Urach in Untersuchung. 
gekommene Appolonte Michler, von 
Donnststten, welche durch Ekenntniß 
vom 16. August d. J. wegen wiederhol- 
ten Diebstahls unter Vorbehalt eines 
Strafzusotzes, wenn durch weltere Un- 
tersuchung elne größere Verfehlung ge- 
gen dleselbe erhoben werden sollte, zu el- 
ner sechsobchigen Zuchthausstrafe ver- 
urtheilt wurde, in Folge der von dem 
Oberamtsgerichte zu Ludwigsburg gepflo- 
genen weitern Untersuchung, wornach der 
von ihr begangene Diebstahl als olerter 
Iim rechtlichen Sinne sich darstellte, ein 
Strafzusotz von sechs und einhalbmo- 
natllcher Zuchthausstrafe se wle nach 
berige wenigstens olermonatliche Eln- 
schließung in ein Zwangs-Arbeltshaus 
erkaunt, und Ihr dle Erstattung der 
welteren Untersuchungs= Kosten auferlegt 
worden. 
Am 22. Okteber wurdet 
12. Jehann Martin Walker, von Pfron-
	        
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