Amtsvorsteber, welche außer den auf Rechnung
der Brand-Verslcherungs-Kasse jedem
Oberamte zugeschickten Exemplarlen
noch weitere zu Verbreltung unter die Orts-991
temeinden zu erhalten wönschen, das gebundene
Exemplar um den Prels von 15 kr.
bei dem Verfasser ablangen kbanen.
Stuttgart, den 2f0. December 1871.
Schmidllin.
:I Des Khalgl. evongellschen Consflstorlum.
Die Schul= Provisorate betreffend.
Simtlichen Dekanaten wird hlemit oufgegeben,
lunerhalb zehn Tagen an dle unterzelchnete
Stelle zu berlchten, welche Proolsorate
in ihren Didcesen noch unbesegzt
sind. Auch wird denselben bemerk, in Zukunft
in den Berichten zu den Gesüchen der
Proolsoren um Wersetzung auedrücklich anzugeben,
ob sle ihre Stelle, wofern deren
Besetzung ihrer Befugniß unterliegt, selbst
mit elnem tauglichen Subjekt zu ersetzen
Gilsen, oder deren Wliederbesetzung von dem
Conslstorinm erwarten. In denjenigen Füällen
aber, In welchen die unterzeichnete Stelle
sich veranlaße stehe, einen Provisor von Amts
wegen innerhalb eines Quartals auf eine
andere Stelle zu versetzen oder zu berufen,
wird jedesmal, um in der Schule keinen
Stlllstand herbelzuführen, ein Stellvertreter
desselben von dem Conslsterium soglelch ab-Leordnet
werden.
Sdtuttgart den 11. December 1851.
Wächter.
5. Des Köhulgl. Medielnal, Celleglume.
1.
Von dem Konlgl. Medicinal--Collegium
ist der Doctor meiicinae et chirurgiae Peter
Anton Wenz, von Mergentheim, nach erstandener
Prüfung in der Medlein, höheren.
Cbirurgle und Geburtehälfe, zur Ausübung
dieser Wissenschaften ermächiigt werden.
Stuttgart den #4. Derember 1611.
2.
Von dem Konigl. Medicinal-Colleglum
ist dem in Stuttgart praktizirenden Arzt
Dr. Leopold Ferdinand Hardegg, von
Ludwigeburg, nach erstandener Präfung in
der hbheren Chlrurgle und Geburishülfe, die
Erlaubniß zur Ausübung dieser Wissenschaften
ertheilt worden.
Stutigart den 15. Detemkber 1821.
Massenbach.