Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Unterm  16.  Rovember  wurde:
10.  das  den  36.  Mal  dleses  Johrs  gegen
den  entwichenen,  und  nun  wleder  eingefangenen
  Carl  Hirsch,  von  Aufseß  im
Kduigreich  Balern,  ausgesprochene  Erkenntalß,
  wodurch  derselbe  wegen  PVeräbung
  zweler  großer  quallsicirter  und  mehrerer
  kleloer  Diebstähle,  wegen  grober
dügen  vor  Gericht  und  Vagirens,  zu
einer  ein  und  einhalbjährigen  Zuchtbausstrafe
  zu  Geotteszell  verurtheilt  worden
  ist,  an  das  Oberamtsgericht  Oehrungen
  zur  Erdffnung  und  Vollzlehung
ausgeschrieben.

An  demselben  Toage  wurde:
18.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Schorndorf
  in  Umersachung  gekommene  Joseph
Rleker,  Schuster  von  Wangen,  wegen
Widerseolichkelr  gegen  obrigkeltliche  Pe:senen,
  zu  viermonatlscher  Festungsstrafe
und  zu  Brzahlung  seiner  Arrest=  und
Azungs=  auch  sämtlicher  Umersuchungs-Kosten
  verurtheile.

Den  20.  November  wurde:
19.  in  der  ver  dem  Oberamtsgerichte  Gmüm
verhandelten  Umtersuchungssache:
J)  Adam  Schekt,  von  Leinzell,  Ober#omt#
Gmänd,  wegen  mebrjährigen  ehebreche-Deischen
  Conrublnats,  Vogzgleiens  und
Bettelns,  neben  Bezablung  seiner  Aerest-Ajunge=
  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs

  =  Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell,  und
b)  Marle  Anne  Gelger,  von  Untergriningen,
  Oberamts  Galldorf,  wegen  gleichen
  Vergehens,  und  conkurrlrender
Scortatien,  neben  Bezehlurg  ihrer  eigenen
  Arrest  Azungs=  und  der  Hälfte  der
Umtersuchungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
verurtheilt.
An  demselben  Tage  wurde:

20.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Gerabronn

  geführten  Untersuchungssache
Jehann  Georg  Gogstetter,  von  Kleinbärenweller,
  zwar  wegen  des  WVerdachts
der  Entwendung  elnes  Radschuhes,  und
der  versuchten  Entwendung  von  Ketten,
so  wie  wegen  des  Bejächts  der  Verdbung
  dreler  welterer  Diebstähle  zu  Walkersfelden,
  von  der  Justanz  absololrt,  dagegen
  aber  wegen  veröbter  Entwendung
eines  Stücks  Tuch-,,  und  einer  Wagenwinde,
  welche  Dilebsiéhle  im  rechtlichen
Sinne  das  vlerte  Bergehen  dleser  Am
blidenz  sodann  wegen  vevsuchter  Entwendung
  eines  Stäcks  Tuch,  und  einet
Stricks,  und  emlich  wegen  Funddiebstohls,
  neben  Ersatz  des  Schadens,  se
welt  dleser  nicht  bereits  geleistet  ist,  und
neben  Bezablung  der  Arrest=  Alungsmund
  Umersuchunge-Kosten,  zu  einjäh-