Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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riger Festungs--Arbeltsstrafe, und nach- 
beriger Reklusion In dem Zwangs-Ar- 
beitshause zu Ellwangen auf unbestimmte 
Zeit, wenigstens aber auf dle Dauer von 
seche Monaten verurthellt, wobel zu- 
ttleich noch weiter verfügt worden, daß 
ihm ver selner Abführung an den Straf- 
ort, eine Jüchtigung von fünf und 
zwanzig Stockstreichen zu geben sey. 
An demselben Tage wurde: 
a1. auf den Grund der ver dem Ober- 
amtsgerichte Neresheim verhandelten Un- 
tersuchungssache gegen Simon Geiger, 
von Dillingen aus Balern, wegen wie- 
derholter Fälschung, wlede-holten Bagi- 
trens, so wie wegen verübter zweler klei- 
ner Diebstähle, neben Ersatz des Scha- 
dens, auch Bezahlung seiner Arrest- 
Azungs= und Untersuchungs-Kesten, 
eine sechsmenatliche Festungsstrafe 
ausgesprochen, und dabei verordnet, daß 
derselbe nach erstandener Strafe aus 
dem KAhnigreiche ausgewlesen werden 
soll. 
Am 22. November wurde: 
:2. der bei dem Oberamtsgerichte Kün- 
zelsau in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommene Juden-Pursche Pfelfer dbwy, 
von Braunsbach, wegen attentirter Se- 
domie, neben dem Ersotze der Arrest- 
und Ajungs= und Bezehlung der Un- 
tersuchunge "* Kosten, unter Beräckschei 
gurg der in minderem Grade vorbande 
nen Zurechnungs-Fäöbigkelt zu einer achl- 
monatlichen Zuchthausstrase zu Aub 
grdningen verurthellt. 
An demselben Tage wurden: 
325. in der vor dem Oberamtögerschte El, 
wangen verhandelten Untersuchungssache 
gegen Joseph Deeg und Conferten des 
Forstweller, vorbehältlich des Straf-zen 
kenntulsses gegen Deeg selbst: 
a) Viktorle Deeg, Ehefrau des Jestc 
Deeg zu Forstweiler, wegen theils kru- 
lektneller, theils phpsischer Mlturhther- 
schaft von mehreren theils quolifzire, 
theils ausgezelchneten Diebstählen, vo 
vorgängiger Wissenschaft und nochzt 
folgter Theilnahme on mehreren D- 
stählen ihres Ehemann# und Ande#m, 
auch wegen Real: und Verbal-In 
rien, zu einer achtmonatllchen Zuch- 
hausstrofe zu Ludwolgsburg verunheit, 
der gegen sle vorliegende Verdacht # 
Thellnahme an der Thdrung ihtet et 
sten Ehemannes aber bel obnehin mr 
gelndem vollständigen Beweis des J# 
tbestandes als unerwiesen auf Ich ben 
ben gelassen; 
b) Alols Spegel, vom Thannheusen/ 
wegen veruͤbter Verbal- und Aul 
jurien, wegen gelelsteter Belhülf!
	        
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