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Erkenntnisse in Rebisions-Fällen.
Am 4. Januar ist:
1. zegen dle zu Horb in Untersuchung gekommene
Theresia Ströbbel, von Frommenhausen,
Oberames NRottenburg, erkonmt
worden, daß dleselbe wegen verübten
Kindsmords mit dem Schwerte
vom Leben zum Tede zu bringen, und
der Ersatz ihrer Arrest:= Ajungs-Defensions-,
sämtlicher Untersuchungs= und
der Hlerichtungs-Kosten aus ihrem Vermigen
zu leisten seh.
Auf den Sr. Königl. Majestät
durch das Königl. Justiz-Ministerlum
um Behuf ekwalger Begnadigung erstuteten
Vortrag haben Höchstdieselben
vermige Dekrets vom 32. December
v. J. der Delinquentin dle zoaerkonnte
Todesstrafe gnädigst erlassen und
salche ouf eine sechszebenjährige
Juchchausstrafe gemildert.
Am 24. Januar wurde:
1, auf die bel dem Oberamte Reuklingen
und dem vormaligen Criminalamt Urach
enzefangene, von dem Oberamtsyerschte
zu Reullingen beendigte Umersuchung
erkannt, daß
a) der gegen Franz Joseph Wollmann,
von Bronnen, erhobene Verdacht fräher
von ihm allein gefertgten und aushebenen
falschen Geldes in Ermanzelung
näheren Bewelses auf sich zu beruhen
habe, daß aber Inquisit wegen
des später in Gemeinschaft T seinen
nachstehenden Genossen durch Verferüagung
falscher Münzen begangenen.,
fobwohl nicht durch wirkliches Ausgeben
derselben von ihm vollbrachten Münz=Verbrechens,
dann wegen Verschuldung
in Hinsicht des von selnen gedachten
Genossen geschehenen betrüglichen Aus-Lebens
einiger falschen Münzen, welche
er zu einem andern nicht streflichen
Zweck früher gegossen, und diesen machber
überlassen, so wie wegen elgenen
Ausgebens elnes als falsch eingewechselten
weiteren Sechsbäzners, endlich
wegen in Genossenschaft verübten, zwar
klelnen und ersetzten, aber qualifizirten
Diebstahls, unter Brrücksichtigang der
vorwaltenden Milderungsgründe und
Elnrechnung eines Theils seines erstandenen
langen und schweren Arrests
noch zu fuͤnfiähriger Zuchthausstrafe,
so wie zu Bezahlung der Hälfte
einer Arrest: Azungs-Defensionsund
eines Vierthelle der Uneersuchungs-Kosten;
b) Jakob Maler, von Bronnen, wegen
betrüglichen Ausgebens einiger falschen
Münzen ohne erwiesene Theilnahme an