Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Erkenntnisse  in  Rebisions-Fällen.

Am  4.  Januar  ist:

1.  zegen  dle  zu  Horb  in  Untersuchung  gekommene
  Theresia  Ströbbel,  von  Frommenhausen,
  Oberames  NRottenburg,  erkonmt
  worden,  daß  dleselbe  wegen  verübten
  Kindsmords  mit  dem  Schwerte
vom  Leben  zum  Tede  zu  bringen,  und
der  Ersatz  ihrer  Arrest:=  Ajungs-Defensions-,
  sämtlicher  Untersuchungs=  und
der  Hlerichtungs-Kosten  aus  ihrem  Vermigen
  zu  leisten  seh.

Auf  den  Sr.  Königl.  Majestät
durch  das  Königl.  Justiz-Ministerlum
um  Behuf  ekwalger  Begnadigung  erstuteten
  Vortrag  haben  Höchstdieselben
  vermige  Dekrets  vom  32.  December
  v.  J.  der  Delinquentin  dle  zoaerkonnte
  Todesstrafe  gnädigst  erlassen  und
salche  ouf  eine  sechszebenjährige
Juchchausstrafe  gemildert.

Am  24.  Januar  wurde:

1,  auf  die  bel  dem  Oberamte  Reuklingen
und  dem  vormaligen  Criminalamt  Urach
enzefangene,  von  dem  Oberamtsyerschte
zu  Reullingen  beendigte  Umersuchung
erkannt,  daß

a)  der  gegen  Franz  Joseph  Wollmann,
von  Bronnen,  erhobene  Verdacht  fräher
  von  ihm  allein  gefertgten  und  aushebenen
  falschen  Geldes  in  Ermanzelung

  näheren  Bewelses  auf  sich  zu  beruhen
  habe,  daß  aber  Inquisit  wegen
des  später  in  Gemeinschaft  T  seinen
nachstehenden  Genossen  durch  Verferüagung
  falscher  Münzen  begangenen.,
fobwohl  nicht  durch  wirkliches  Ausgeben
derselben  von  ihm  vollbrachten  Münz=Verbrechens,
  dann  wegen  Verschuldung
in  Hinsicht  des  von  selnen  gedachten
Genossen  geschehenen  betrüglichen  Aus-Lebens
  einiger  falschen  Münzen,  welche
er  zu  einem  andern  nicht  streflichen
Zweck  früher  gegossen,  und  diesen  machber
  überlassen,  so  wie  wegen  elgenen
Ausgebens  elnes  als  falsch  eingewechselten
  weiteren  Sechsbäzners,  endlich
wegen  in  Genossenschaft  verübten,  zwar
klelnen  und  ersetzten,  aber  qualifizirten
Diebstahls,  unter  Brrücksichtigang  der
vorwaltenden  Milderungsgründe  und
Elnrechnung  eines  Theils  seines  erstandenen
  langen  und  schweren  Arrests
noch  zu  fuͤnfiähriger  Zuchthausstrafe,
  so  wie  zu  Bezahlung  der  Hälfte
einer  Arrest:  Azungs-Defensionsund
  eines  Vierthelle  der  Uneersuchungs-Kosten;


b)  Jakob  Maler,  von  Bronnen,  wegen

betrüglichen  Ausgebens  einiger  falschen
Münzen  ohne  erwiesene  Theilnahme  an