Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

die Gewißheit zu erlangen, daß sie bei der 
endlichen Anwelsung des Betrags der For- 
derung in Abzug kommen. 
Sle sind zu dem Ende jedesmal bei der- 
Rechnungs-Pruͤfung in das Revislons-Pro- 
tokoll aufzunehmen und dabei Nachwelsun= 
gen über das zu fordern, was für ihre Ers-. 
ledigung geschehen sey. 
#. 17. 
Dle Ministerlal-Kasstere sind in allen Bes- 
ziehungen nur dem bethelligten Ministerlum 
untergeordnet. 
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Verfägungen in Rechnungssachen hat die 
Ober-Rechnungskammer durch Porotokoll= 
Auszüge dem Ministerium vorzulegen, wel- 
ches dieselben durch den Kassler vollziehen 
lassen wird.. 
Es bleibt übrigens der Anordnung der 
Ober-Rechnungskammer Überlassen, von dem 
ordentlichen Gang der Kassen= und Rech- 
nungsführung durch unvermuthete Vistta- 
tionen sich zu überzeugen, sle hat jedoch je- 
desmal den Erfund dem Mialsterium vore 
zulegen. 
Gegeben Stuttgart den 17. Juni 1822. 
Wilhelm. 
Der Justiz-Minister: 
Freiherr von Maueler. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Graf von Winzingerode. 
Der provisorische Chef des Departement des Innern: 
Schmidlin. 
Der Finanz-Minister: 
von Weckberlin. 
Auf Befepl des Khnige: 
Der Staats-Sekretär 
Vellnagel.
	        
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